Quelle: Firma Horst Rahm Bauschuttrecycling GmbH & Co. KG, Rodenbach
Quelle: Firma Horst Rahm Bauschuttrecycling GmbH & Co. KG, Rodenbach

Verstärkt Baustoffe aus Recyclingmaterial für den Straßen- und Wegebau einsetzen

"Bündnis Kreislaufwirtschaft auf dem Bau" in Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht

Bei Bautätigkeiten fallen große Mengen an mineralischen Abfällen zur Entsorgung an, u. a.:

  • Bauschutt aus dem Abbruch bzw. Umbau von Gebäuden mit Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik und Baustoffen auf Gipsbasis.  
  • Straßenaufbruch mit gebundenem Material aus dem Straßenober-/-unterbau.
  • Boden und Steine mit Schottermaterial aus den ungebundenen Schichten des Straßenrückbaus sowie auch Altgleisschotter.

Es zeichnet sich als Problem ab, dass für diese Abfälle eine Verfüllung von Abgrabungen nicht mehr in dem Umfang wie früher als Entsorgungsweg in Frage kommt. Sie lassen sich jedoch – sofern nicht oder gering schadstoffbelastet – in Recyclinganlagen hochwertig aufbereiten und als gütegesicherte Recyclingbaustoffe (RC-Baustoffe) in den Wirtschaftskreislauf zurückführen.  Auf diese Weise können natürliche Lagerstätten geschont, Eingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt vermindert und Transporte verringert werden.

Ob primärer oder sekundärer Herkunft – auf die Eigenschaften kommt es an!

Wichtig ist es zu wissen, dass RC-Baustoffe bei gleichem Einsatzzweck hinsichtlich der bautechnischen Kriterien grundsätzlich den gleichen Anforderungen wie Primärbaustoffe (z. B. Kies, Sand und Naturstein) unterliegen. Die Produzenten müssen entsprechende Eignungsnachweise vorlegen und die Betriebe sowie die Produkte einer Gütesicherung unterziehen. Zusätzlich müssen RC-Baustoffe auch auf Umweltschadstoffe untersucht werden. Das ist bei den Primärbaustoffen nicht der Fall, obwohl auch hier durchaus Grenzwertüberschreitungen - je nach geologischer Herkunft - vorliegen können, z. B. bei bestimmten Schwermetallen.

Um Vorbehalte gegenüber RC-Baustoffen abzubauen und Absatzmärkte für hochwertiges Recyclingmaterial auszubauen bzw. neue zu schaffen, hat das Land Rheinland-Pfalz eine freiwillige Vereinbarung zwischen den hiesigen Akteuren aus dem Bausektor und der öffentlichen Hand getroffen.

Alle Bündnispartner der Initiative „Bündnis Kreislaufwirtschaft auf dem Bau“ verpflichten sich darauf hinzuwirken dass:

  • Abbruch- und Rückbaumaßnahmen möglichst selektiv durchgeführt werden, als Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling.  
    Hierzu gehört auch die sorgfältige Trennung auf der Baustelle in verwertbare mineralische Abfälle und Schad-/Störstoffe. Schadstoffhaltige mineralische Abfälle, wie z. B. Asbestzement, Beton/Mauerwerk mit bitumenhaltigen Anstrichen, Material mit Rußanhaftungen aus Schornstein-/Kaminabbruch oder teerhaltiger Straßenaufbruch aus dem Straßenrückbau sind (auch aus Kostengründen) generell getrennt zu sammeln. Störstoffe in der Bauschuttaufbereitung sind z. B. Gips und Porenbeton, die auf einer Bauschuttdeponie entsorgt werden müssen. Auch organische Fremdstoffe wie Holz, Folie oder Pappe gehören nicht in den Bauschuttcontainer.
  • Ausschreibungen bei Baumaßnahmen produktneutral erfolgen, damit geeignete, gütegesicherte RC-Baustoffe überhaupt angeboten werden können.
    Nach rheinland-pfälzischem Landesabfallwirtschaftsgesetz ist dem Einsatz von geeigneten Materialien aus Abfällen bei der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge der Vorzug zu geben, sofern keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen. Auch in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil A, wird die Vorgabe gemacht, dass bei einer Ausschreibung von Materialien für den Straßenbau immer auch eine neutrale Bewertung zwischen Baustoffen aus primären und sekundären Gesteinskörnungen zu erfolgen hat.
  • Pilotvorhaben für bislang nicht oder kaum praktizierte Einsatzbereiche von RC-Baustoffen besonders unterstützt werden.
  • Die Kreislaufwirtschaft auf dem Bau durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit gefördert wird.

Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht wird eine Liste veröffentlichen, in der alle Bauschutt-Recyclingbetriebe im Land mit den jeweils zertifizierten Produkten aufgeführt werden.

Im nachfolgenden Leitfaden des Landes Rheinland-Pfalz „Optimierung des Stoffstrommanagements für Böden und mineralische Bauabfälle“ finden sich detaillierte Informationen

  • zu Recyclingbaustoffen für den Straßen- und Wegebau
  • zur Gütesicherung und
  • zu kritischen Fragestellungen im Hinblick auf Gleichwertigkeit mit konventionellen Baustoffen.

Positive Erfahrungen mit dem Einsatz von RC-Material beim Straßenbau (Frostschutz- und Schottertragschichten) haben die Städte Germersheim, Kaiserslautern und Koblenz veröffentlicht unter www.luwg.rlp.de/icc/c/Aufgaben/Abfallwirtschaft,-Bodenschutz,-Stoffstrommanagement/Stoffstrommanagement/Bauabfaelle/RC-Baustoffe-im-Strassen-und-Wegebau/