Seit 1. Januar 2013 nur noch Fahrzeuge mit grünen Schadstoffplaketten in baden-württembergischen Umweltzonen zugelassen

Gleiches gilt für Rheinland-Pfalz ab 1. Februar 2013 für die Innenstadt von Mainz

Seit dem 01. Januar 2013 dürfen in sämtlichen baden-württembergischen Umweltzonen grundsätzlich nur noch Fahrzeuge mit grünen Schadstoffplaketten fahren. Davon sind in unserer Region insbesondere Handwerksbetriebe betroffen, die den Innenstädten von Karlsruhe und Mannheim tätig sind und deren Fahrzeuge die entsprechende Abgasnorm nicht erfüllen.

In Rheinland-Pfalz führt die Stadt Mainz zusammen mit dem hessischen Wiesbaden zum 1. Februar 2013 eine gemeinsame Umweltzone ein, in der nur Fahrzeuge mit grüner Plakette verkehren dürfen.

Generelle Ausnahmen vom Fahrverbot bei Handwerkerfahrten mit Pkw oder Lkw ohne grüne Plakette werden nicht erteilt.

Ausnahmen für Fahrzeuge mit gelber Plakette und Zulassung auf den Halter vor dem 01.01.2010 sind nur im Einzelfall möglich wenn

1. Nachfolgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Eine technische Nachrüstung ist nicht möglich (Nachweis über Bescheinigung eines Prüfingenieurs oder einer technischen Überwachungsorganisation, 1 Jahr Gültigkeit)
  • Es stehen für den beantragten Fahrzweck keine alternativen Fahrzeuge zur Verfügung
  • Eine Ersatzbeschaffung ist wirtschaftlich nicht zumutbar (Nachweis über begründete Stellungnahme eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, dass die Ersatzbeschaffung zu einer Existenzgefährdung führen würde)

2. Sowie besondere Fahrtgründe vorliegen (Auszug mit Handwerksrelevanz):

  • Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern (Belieferung Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken, Altenheime, Krankenhäuser, Wochen- und Sondermärkte)
  • Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen (Erhalt und Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen, Behebung von Gebäudeschäden einschließlich Wasser-, Gas- und Elektroschäden …
  • Spezialfahrzeuge (Kräne, Schwerlasttransporter …)
  • … Fahrten zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen oder Einzelfahrten aus speziellen Anlässen
  • Fahrten mit Pkw mit geregeltem Katalysator und den Schlüsselnummern 04, 09 und 11. Für dies gelten die allgemeinen Vorraussetzungen nicht.
  • Gilt zusätzlich in Mainz:
    Fahrten zur Überbrückung eines Zeitraumes von maximal sechs Monaten wegen Lieferengpässen bei nachgewiesener Bestellung einer Ersatzbeschaffung oder Nachrüstung.

Verstöße gegen das Fahrverbot werden mit einer Geldbuße von 40 € und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet.

Die bundesweit gültigen Plaketten können bei den KFZ–Zulassungsstellen, bei TÜV und DEKRA und GTÜ sowie bei den Werkstätten erworben werden, die Abgasuntersuchung durchführen dürfen.  Außerdem ist bei der Zulassungsstelle Stuttgart eine Online-Bestellung möglich.

Sämtliche baden-württembergische Umweltzonen finden Sie hier:
www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/102565/

Informationen zur Umweltzone in Mainz-Wiesbaden inklusive Kartenmaterial finden Sie hier: www.mainz.de/WGAPublisher/online/html/default/DDUG-8VEGBC.DE.0

Die Umweltzonen in Deutschland finden sich unter http://gis.uba.de/website/umweltzonen/umweltzonen.php