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Luxemburg: Erleichterungen bei Bau- und Ausbauleistungen

Seit Ende 2007 müssen Betriebe, welche in Luxemburg eine Bau- und Ausbautätigkeit ausüben, kein aufwändiges und zeitintensives Genehmigungsverfahren beim Mittelstandsministerium mehr durchlaufen. Die Betriebe müssen sich jetzt vorab dort mit folgenden Unterlagen schriftlich anmelden:

  • Aktueller Nachweis über eine ordnungsgemäße Niederlassung im Herkunftsland, in Form einer EU-Bescheinigung, die bei der zuständigen Handwerkskammer erhältlich ist.
  • Formloses Anschreiben
  • Elektrobetriebe und Dachdecker reichen zusätzlich eine Kopie des Meisterbriefs ein.

Die Meldung wird beim Mittelstandsministerium geprüft und versendet in der Regel innerhalb von 14 Tagen eine Empfangsbestätigung. Ab diesem Zeitpunkt kann der Handwerker für 12 Monate Arbeiten in Luxemburg ausführen. Nach diesem Zeitraum muss das Verfahren erneuert werden. Auch die Gebühr der Stempelmarke von 24 € fällt weg. Die weiteren Formalitäten hinsichtlich Arbeitnehmerentsendegesetz und Registrierung beim luxemburgischen Finanzamt bleiben bestehen.

online seit 18. Jun 2008, aktualisiert am 18. Jun 2008

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