Teilnahmebedingungen

  1. Anmeldungen sind mit genauer Anschrift, Telefonnummer und Berufsangabe (Tätigkeit im Handwerk) an die Handwerkskammer der Pfalz (Veranstalter), Akademie des Handwerks, Am Altenhof 15, Postfach 26 20, 67614 Kaiserslautern, zu richten.  Die Anmeldung zu mehreren Veranstaltungen muss jeweils gesondert erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. 
      
  2. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmer erhalten von dem Veranstalter zu den gemeldeten Veranstaltungen (Kurse, Lehrgänge, Seminare) jeweils eine gesonderte Einladung.  
      
  3. Die Teilnahmegebühren werden nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der Handwerkskammer der Pfalz in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis festgesetzt. Sie werden mit der Bekanntgabe durch Gebührenbescheid an den Teilnehmer fällig, unabhängig von Beihilfen Dritter (Arbeitsamt, BfD o.a.). Stundung oder Zahlung in Teilbeträgen bedürfen der besonderen Vereinbarung mit dem Veranstalter.  
       
  4. Der Veranstalter verpflichtet sich zur Unterrichtserteilung nach Maßgabe des jeweils gültigen Lehrplans.
    Er hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen, die er nicht zu vertreten hat, Veranstaltungen abzusagen; der Teilnehmer wird umgehend benachrichtigt. Bei Absage durch den Veranstalter werden die bereits gezahlten Gebühren zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch ist ausgeschlossen.    
    Der Teilnehmer verpflichtet sich zu pünktlichem und vollständigem Besuch der Veranstaltungen. Außerdem verpflichtet er sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung zu beachten, die Einrichtung pfleglich zu behandeln und die Anweisungen der Schulleiter bzw. deren Beauftragten zu befolgen. 
      
  5. Bei schwerwiegenden Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer teilweise oder ganz von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung der Gebühren erfolgt in diesem Fall nicht.  
      
  6. Änderungen über Ort, Termine, Inhalte, Dozenten, Kursgebühr nach freier Vereinbarung bei zu geringer Teilnehmerzahl und bei Irrtum bleiben vorbehalten.  
      
  7. Ein Teilnehmer, der aus wichtigen persönlichen oder beruflichen Gründen an einer Veranstaltung nicht teilnehmen kann, muss sich spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich unter Angabe der Gründe bei dem Veranstalter abmelden.
    Erfolgt die Abmeldung in dem Zeitraum zwischen 14 Tagen und einem Tag vor Beginn der Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt, 10% der Gebühr, mindestens jedoch EURO  26,00 als Verwaltungskostenpauschale zu erheben. Bereits bezahlte Kursgebühren werden unter Abzug obengenannter Pauschale zurückerstattet.
      
  8. Bei Fernbleiben von der Veranstaltung ohne vorherige Abmeldung im Sinne der Nummer 7 oder bei vorzeitigem Abbruch der Teilnahme an der Veranstaltung ist grundsätzlich die gesamte Gebühr zu entrichten, sofern nicht die nachfolgenden Bestimmungen ein vorzeitiges Ausscheiden ermöglichen:  
    a)  Bei Veranstaltungen, die länger als 6 Monate dauern, ist eine schriftliche Kündigung der Teilnahme unter Wahrung einer Frist von 6 Wochen erstmals zum Ende der ersten 3 Monate, danach unter Wahrung oben genannter Frist zum Ende der nächsten 3 Monate möglich.
    b) Bei Veranstaltungen mit einer Laufzeit zwischen drei und sechs Monaten ist eine Kündigung unter Wahrung der Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende des dritten Monats möglich.
    c) Bei Veranstaltungen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten ist eine Kündigung nach Beginn des Lehrgangs ausgeschlossen. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen.
    Im Kündigungsfall erhebt der Veranstalter für die bis zum Fristende nach dem jeweiligen Stundenplan anfallenden Unterrichtsstunden anteilige Gebühren.  
       
  9. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Fahrzeuge.  
       
  10. Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen von der Erfüllung und dem Nachweis bestimmter Anforderungen an den einzelnen Teilnehmer abhängig zu machen.  
      
  11. Bei Veranstaltungen mit EDV-Einsatz sind ausschließlich die zur Verfügung gestellten Unterrichtsmittel zugelassen. Die Manipulation der zur Verfügung gestellten Hard- und Software in jedweder Form ist verboten. Verstöße hiergegen berechtigen den Veranstalter zu Schadensersatzansprüchen. Die Übertragung der zur Verfügung gestellten Software in jedweder Form ist verboten.  
      
  12. Bei regelmäßiger Teilnahme wird dem Teilnehmer auf Wunsch am Ende einer Maßnahme eine Bescheinigung ausgestellt.  
       
  13. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt.  
Hinweis:
Aus dem Besuch eines Vorbereitungskurses auf eine Prüfung ergibt sich nicht automatisch das Recht auf Teilnahme an dieser Prüfung. Die Zulassung zur Prüfung, insbesondere zur Meisterprüfung, ist gesondert zu beantragen. 
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