Betreiber von Pflanzenöl-Anlagen müssen sich bis 30. Juni 2010 registrieren lassen

Das Bundesministerium weist darauf hin, dass Betreiber von Pflanzenöl-Anlagen ihr Blockheizkraftwerk bis zum 30. Juni 2010 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) registrieren müssen, um ihren Anspruch auf Vergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) nicht zu verlieren.

Die Registrierung ist vergleichsweise einfach - es muss lediglich ein kurzes Formular mit den wichtigsten Daten zur EEG-Anlage ausgefüllt werden. Das Formular der BLE steht nachfolgend als Download zur Verfügung.

Zukünftig darf nur noch nachhaltig erzeugte Biomasse zur Strom- und Kraftstofferzeugung eingesetzt werden. Das sieht die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor, die Deutschland in zwei Verordnungen umgesetzt hat, welche 2009 in Kraft getreten sind. Nach Ablauf einer Übergangsfrist muss ab 1. Juli 2010 nachgewiesen werden, dass die eingesetzte Biomasse nicht zur Zerstörung ökologisch wertvoller Flächen beiträgt und sich der Treibhausgas-Ausstoß deutlich vermindert. Die Anforderungen gelten sowohl für Biomasse aus Deutschland als auch aus anderen Staaten, wenn eine Vergütung nach dem EEG in Deutschland erfolgen soll.

Betroffen sind alle Formen von flüssiger Biomasse, insbesondere Pflanzenöle wie Palm-, Soja- und Rapsöl sowie flüssige und gasförmige Biokraftstoffe wie Biodiesel, Pflanzenölkraftstoff, Bioethanol und Biogas. Die nachhaltige Herstellung der flüssigen Biomasse muss der Hersteller durch ein Zertifikat bescheinigen.

Weitere Informationen unter www.ble.de (dort unter "Kontrolle und Zulassung / Nachhaltige Biomasseherstellung).