Zuschuss für "Mini"-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ab 1. September 2008 über das BAFA. Zusätzlich Zuschuss für Erdgas-betriebenen Blockheizkraftwerke über diverse Energieversorger in Rheinland-Pfalz
Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):Mit Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen am 01.07.2008 kann die Neuerrichtung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 kW bezuschusst werden. Der Zuschuss kann frühestens zum 01.09.2008, mit dem BAFA-Antragsformular, das ab 1.9. auf der Internetseite des BAFA bereit gestellt wird, beantragt werden.
Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Das bedeutet, dass der Auftrag für den Kauf oder die Installation der KWK-Anlage erst erteilt werden darf, nachdem der Zuschussantrag im BAFA eingegangen ist.
Planungsleistungen können und sollten bereits vor der Antragstellung erbracht werden, denn mit dem Antrag sind dem BAFA auch fundierte Plandaten einzureichen.
Welche Anlagen werden gefördert?
Förderfähig sind Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von max. 50 kW. Die Anlagen müssen wärmegeführt ausgelegt sein. Die KWK-Anlagen müssen fabrikneu und serienmäßig hergestellt sein, einen integrierten Stromzähler haben und außerdem über einen vom Hersteller angebotenen Vollwartungsvertrag betreut werden können. Zusätzlich müssen die Anlagen bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Der Standort der Anlage darf nicht in einem Fernwärmegebiet liegen, das überwiegend aus KWK-Anlagen versorgt wird.
Das BAFA wird eine Liste der Anlagentypen, die diese Kriterien erfüllen und damit grundsätzlich förderfähig sind, auf seiner Internetseite veröffentlichen. Aus dieser Liste wird auch ersichtlich sein, für welche Anlagen lediglich die Basisförderung gewährt wird und für welche Module noch der Umweltbonus zusätzlich gezahlt wird.
Wie hoch ist der Zuschuss?Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der max. elektrischen Leistung der Anlage und den geplanten Vollbenutzungsstunden. Die Fördersätze finden Sie unter Nr. 6 der Richtlinie. Der maximale Zuschussbetrag wird dann gezahlt, wenn die thermische Leistung der KWK-Anlage für einen Wärmebedarf von mindestens 5.000 Vollbenutzungsstunden (Vbh) ausgelegt ist. Werden diese 5.000 Vbh nicht erreicht, so wird der Zuschuss entsprechend anteilig gekürzt.
Eine Beispielsrechnung zum Zuschussbetrag ist auf der Seite der BAFA unter:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/mini_kwk_anlagen/index.html als pdf-Datei herunter zu laden.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen sowie Energiedienstleistungsunternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften, Unternehmen - an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte unterschreiten, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Investoren.
Aktuelles Förderprogramm rheinland-pfälzischer Energieversorgungsunternehmen für Erdgas-Blockheizkraftwerke:
Das Umweltministeriums des Landes Rheinland-Pfalz hat eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Initiative gestartet. Die daran beteiligten Energieversorger fördern neu errichtete Erdgas-Blockheizkraftwerke in ihrem Versorgungsgebiet mit einem Zuschuss von maximal 3.000 € - in Abhängigkeit von der elektrischen Leistung des BHKW.
Die Förderbedingungen:
- Das Gebäude befindet sich im Gas-Versorgungsgebiet eines der beteiligten EVU`s
- Die Installationsarbeiten werden durch ein Vertrags-Unternehmen des EVU erbracht
- Die Antragstellung erfolgt vor Baubeginn, die Inbetriebnahme des Erdgas-BHKW erfolgt bis spätestens 31.12.2009
- Ein Erdgasliefervertrag mit dem fördernden EVU mit einer Laufzeit von 5 Jahren muss abgeschlossen sein