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Geschäftsführung

Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Handwerkskammer.

Die Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung obliegt dem Hauptgeschäftsführer, der gemäß § 106 Abs. 1 Nr. 3 der Handwerksordnung, von der Vollversammlung gewählt wird.
Die Geschäftsführung der Kammer ist für eine ordentliche und sachgemäße Umsetzung der Geschäfte in den Bereichen der Interessenvertretung, der Handwerksförderung und der Selbstverwaltung verantwortlich und gewährleistet eine ordnungs- und sachgemäße Verwaltung der Kammer.
 
Der Geschäftsführung gehören an:
 
HGF Hellrich

Hauptgeschäftsführer
Ralf Hellrich, Dipl. Betriebswirt (FH)








Stangestv. Hauptgeschäftsführerin
Ass. jur. Ursula Stange

 

 

 

 

online seit 16. Jul 2008, aktualisiert am 18. Jan 2012

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