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Handwerkerpflichtversicherung

Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil festgestellt, dass die bestehende Versicherungspflicht von in der Handwerksrolle eingetragenen selbstständig tätigen Handwerkern auch nach den Änderungen der Handwerksordnung zum 1. Januar 2004 nicht verfassungswidrig ist.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Rechtsabteilung der Handwerkskammer der Pfalz.

     
Quelle: ZDH-Mitteilung v. 31.01.2008




online seit 04. Jul 2008, aktualisiert am 04. Jul 2008

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