Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen

Seit dem 1. Januar doppelter Steuerbonus auf Handwerksleistungen

Wie die Handwerkskammer der Pfalz mitteilt, ist vielen Verbrauchern noch nicht bekannt, dass der Steuerbonus auf Handwerkerrechnungen seit dem 1. Januar von 600 Euro auf 1.200 Euro verdoppelt wurde. Mit dieser Steuervergünstigung soll ein Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Ankurbelung der Wirtschaft geleistet werden.

Seit diesem Jahr können Privatpersonen bis zu einem maximalen Betrag von 6.000 Euro Arbeitskosten aus Handwerkerrechnungen Steuervergünstigungen erhalten. Das bedeutet, dass seit 1.1.2009 insgesamt bis zu 1.200 Euro in der Steuererklärung von der Steuerschuld abgezogen werden können. Die Absetzbarkeit bezieht sich aber nur auf die Lohn- und Fahrtkosten des Handwerkers und nicht auf anfallende Materialkosten. Nachzuweisen sind die Ausgaben sowohl durch die Handwerkerrechnung als auch durch den Überweisungsbeleg, der die Überweisung auf das Konto des Handwerkers belegt.

Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, welche direkt im Haushalt des Kunden erbracht werden. Dazu zählen unter anderem Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Dach, Fassade oder Reparatur und Austausch von Bodenbelägen. Weiterhin sind begünstigt: Malerarbeiten, Reparatur und Austausch von Fenstern, Heizungsanlagen, Elektro- sowie Gas- und Wasserinstallationen, aber auch Maßnahmen der Gartengestaltung oder Pflasterarbeiten auf dem Grundstück.