Selbstverwaltungsaufgaben
- Führung der Handwerksrolle und des Verzeichnisses der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe.
- Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen.
- Aufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften.
- Regelung und Überwachung der Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz und der Handwerksordnung.
- Führung des Verzeichnisses über die Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle).
- Organisatorische Durchführung der Meisterprüfung.
- Durchführung und Überwachung des Gesellenprüfungswesens.
- Durchführung von Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen.
- Einrichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerkern und deren Kunden.