Anmeldung zur Meisterprüfung

Der Zulassungsantrag muss vor Ablegung des ersten Prüfungsabschnittes der Meisterprüfung bei der Handwerkskammer der Pfalz eingegangen sein. Er gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Meisterprüfung.

 Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen als Kopie beizufügen:

  • Gesellenbrief oder Facharbeiterzeugnis

In beglaubigter Kopie sind ggf. folgende Unterlagen zu ergänzen:

  • Entsprechende Zeugnisse, sofern eine Befreiung von Teilen der Meisterprüfung beantragt werden soll.
      
  • Teilprüfungszeugnisse anderer Kammern.
      
  • Nachweis über Tätigkeiten in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, sofern kein Gesellenbrief vorliegt.

Soweit eine Behinderung vorliegt, werden die besonderen Belange bei der Meisterprüfung berücksichtigt, wenn dies mit dem Prüfungszweck zu vereinbaren ist. Der Nachweis der Behinderung ist bei der Anmeldung zur Prüfung zu führen.

  
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