HWK-Newsletter 11-2012 - www.hwk-pfalz.de - 28.11.2012

November 2012
  • Beratung
    • Zum 31. Dezember 2012 verjähren viele Ansprüche. Rechtzeitig vor Jahresablauf sollten Betriebe ihre offenen Forderungen auf eine mögliche Verjährung hin überprüfen. Grundsätzlich verjähren z. B. Vergütungsansprüche aus Werk- und Kaufverträgen nach drei Jahren, und zwar gerechnet ab dem Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind. Zum 31. Dezember 2012 verjähren also Forderungen aus dem Jahr 2009: offene Forderungen sind danach, unabhängig von ihrer Höhe, nicht mehr durchsetzbar.


       
    • Das aktualisierte SAM-Praxisinfo 7 zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Bauhandwerk liegt "druckfrisch" vor und kann kostenfrei bei der Umweltberatungsstelle der Handwerkskammer der Pfalz angefordert werden.


       
  • Bildung