Warum Meister?

  1. Der Große Befähigungsnachweis fördert den Verbraucherschutz und macht andere Zertifizierungssysteme überflüssig

    Die Meisterprüfung stellt eine standardisierte, das heißt bundeseinheitliche Qualifikation dar.
    Sie sichert dem Kunden ein fachliches Ausführungsniveau und macht damit externe Zertifizierungssysteme überflüssig.
    Während man in anderen Staaten versucht, Verbraucherschutz durch scharfe Haftungsvorschriften zu sichern, stellt die Meisterprüfung einen vorbeugenden und umfassenden Verbraucherschutz dar, der die Verbraucher bereits bei der Leistungserstellung vor Schäden schützt, anstatt ihnen nachträglich ausschließlich die Möglichkeit des Schadensersatzes einzuräumen.
        
       
  2. Ein leistungsfähiges Handwerk sichert die Lebensqualität der Mitglieder unserer Gesellschaft

    Die Leistungsfähigkeit eines Dienstleistungssektors, wie ihn das moderne Handwerk darstellt, hängt in entscheidender Weise von der Qualifikation der Leistungserbringer ab. Eine über die Meisterprüfung gesicherte hohe Qualität der Kenntnisse und Fähigkeiten der selbständigen Handwerker sichert den Verbrauchern Lebensstandard und Lebensqualität, insbesondere auch außerhalb der Ballungszentren.
      
  3. Der Große Befähigungsnachweis sichert das in einer hochtechnisierten Gesellschaft notwendige Qualifikationsniveau einer großen Anzahl an Arbeitnehmern. Hiervon profitiert insbesondere auch die Industrie

    Die Aufweichung des Großen Befähigungsnachweises hätte eine Umstrukturierung des Handwerks zur Folge. Das Handwerk würde sich weg vom ausbildungsberechtigten und ausbildungsfähigen Meisterbetrieb hin zum nicht zur Ausbildung geeigneten Kleinunternehmen entwickeln.
    Dies würde mittelfristig nicht nur zwangsläufig zu einer Reduktion der im Handwerk zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze führen.
    Da das Handwerk zu allen Zeiten einen großen Anteil am Gesamt-Qualifikationsniveau des Facharbeiterbestandes hatte, wird diese Reduktion der Ausbildungskapazitäten zwangsläufig auch zu einem Absinken des Qualifikationsniveaus führen.
    Ausbildung, das heißt das branchenspezifische und branchenübergreifende Vermitteln von Kernkompetenzen, wird verdrängt von temporären arbeitsplatzbezogenen Qualifizierungen. Diese sind in der Regel beim Verlust des Arbeitsplatzes kaum verwertbar, was wiederum die Aussichten auf die Vermittlung eines neuen Arbeitsplatzes deutlich verschlechtert.

  4. Die Meisterprüfung stellt eine Unternehmerqualifikation dar, die gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten den Unternehmer, sowie Staat und Gesellschaft vor volkswirtschaftlichem Schaden schützt

    Die heutige Zeit, die geprägt ist von komplexen ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen, erfordert von Personen, die selbständig wirtschaftlich tätig sind, entsprechende Unternehmer-Qualifikationen.
    Ohne fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse ist in der Regel keine erfolgreiche Betriebsführung möglich.
    Das Scheitern einer selbständigen Existenz ist in den meisten Fällen mit einem persönlichen Vermögensschaden bei den Betroffenen und ihren Familien sowie einem volkswirtschaftlichen Schaden verbunden.
    Handwerksmeister werden auf ihre selbständige Existenz vorbereitet; sie verfügen über ein Mehr an fachlichen und betriebswirtschaftlichen Qualifikationen, die Grundlage für eine erfolgreiche Unternehmertätigkeit sind.
    Insofern kommt der Meisterprüfung im Handwerk eine erhebliche Selbstschutzfunktion zukünftiger Unternehmer zu.
    Dies zeigt sich auch daran, dass Handwerksbetriebe, deren Inhaber oder Geschäftsführer eine Meisterprüfung besitzen, nachgewiesenermaßen weniger häufig insolvent werden, als Unternehmen in anderen Wirtschaftsbereichen.

    Angesichts des volkswirtschaftlichen Schadens und des Schadens, der durch „minderqualifizierte" Konkurrenten aus Unkenntnis
    betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge an etablierten Betrieben angerichtet wird, ist es fraglich, ob es ratsam ist, diese „Pflicht zur kaufmännischen Qualifikation",, hierzu zählen unter anderem Kostenrechnung, Kalkulation und Bilanzauswertung, ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Einzelnen zu verlagern.

    Das Modell „Handwerksmeister" findet in anderen Bereichen Nachahmer, beispielsweise an Hochschulen, wo Studenten nach oder parallel zu ihrer wissenschaftlichen Fachausbildung mit hohem finanziellem Aufwand mit entsprechendem betriebswirtschaftlichem Wissen ausgestattet werden.

  5. Die Meisterprüfung im Handwerk ist nicht die einzige Berufszugangsprüfung in unserem Wirtschaftssystem

    Auch in anderen Berufen gibt es Berufszugangsprüfungen, ohne dass dies in der Gesellschaft in Frage gestellt wird.
    Auch Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater müssen berufliche Qualifikationen nachweisen, bevor sie ihre Leistungen am Markt anbieten können.
    Bei den genannten Beispielen - die Reihe lässt sich fortsetzen - handelt es sich überwiegend um Hochschulstudiengänge, die teilweise noch durch sehr aufwendige persönliche Zertifizierungen ergänzt werden müssen und die mit ihrer „Ausbildungszeit" und dem zu leistenden finanziellen Aufwand weit über dem liegen, was ein Handwerksmeister an Zeit und Geld investieren muss.
    Insofern ist das Argument der Diskriminierung von Handwerksgesellen im Hinblick auf eine selbständige Tätigkeit nicht nachzuvollziehen.

  6. Die Meisterprüfung fördert den Prozess des „lebenslangen Lernens"

    Das Stichwort vom „lebenslangen Lernen" ist heutzutage in aller Munde. Gemeint ist damit eigentlich die Notwendigkeit, in einer Zeit sich ständig ändernder ökonomischer und technischer Bedingungen, marktfähig zu bleiben. Dies betrifft sowohl Unternehmer, die marktfähige Produkte oder Leistungen anbieten müssen, als auch Arbeitnehmer, die darauf angewiesen sind, über eine „marktfähige" Arbeitsleistung verfügen zu können.
    Die Realität zeigt, dass gerade bei Arbeitnehmern im Handwerk, in der Zeit nach Ausbildung und Berufsschule ein „Weiterbildungs-Lag" auftritt. Dadurch sind die Betroffenen in der Regel „lern-entwöhnt" und zunehmend nicht mehr in der Lage, ihr Qualifikationsprofil schnell geänderten Anforderungen anzupassen.
    Hier stellt der Beginn der Vorbereitung auf die Meisterprüfung ein Wendepunkt dar.
    Die Teilnehmer erwerben nicht nur Kompetenzen im Bereich der „Selbstqualifizierung", sondern erwerben neue fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten, bzw. perfektionieren bereits vorhandene Fähigkeiten. Hierdurch steigert sich der „Marktwert" der Absolventen; dies ist gerade auch im Hinblick auf Handwerksmeister, die nicht unbedingt eine selbständige Tätigkeit anstreben, bemerkenswert, weil in diesen Fällen die Meisterprüfung eine „Qualifikation auf Vorrat" darstellt, die zur Übernahme von Leitungsfunktionen in der mittleren Führungsebene befähigt.

  7. Der Meisterbrief sichert das hohe Ausbildungsniveau im deutschen Handwerk

    Das deutsche Handwerk nimmt nach wie vor bei der Ausbildung unter den deutschen Wirtschaftsbereichen eine Spitzenstellung ein. Zum 31.12.2002 wurden im deutschen Handwerk über 528.000 Lehrlinge ausbildet; damit war fast genau jeder 10. Beschäftigte im Handwerk ein Lehrling.
    Zur Zeit stehen auch im Bereich der Lehrlingsausbildung große Veränderungen bevor, denn bis Sommer 2003 sollen in den wichtigsten Handwerksberufen neue Ausbildungsordnungen erlassen werden bzw. sind in der jüngsten Vergangenheit bereits in Kraft getreten.
    So sind in der Pfalz bis Mitte des Jahres über die Hälfte aller pfälzischen Handwerkslehrlinge von der Neuordnung ihrer Ausbildungsinhalte betroffen.

    Die Inhalte dieser neuen Ausbildungsordnungen und die neuen Gesellenprüfungsordnungen stellen an Lehrlinge und Ausbildungsbetriebe erhebliche Anforderungen, denn sie sind auftragsorientiert und integrieren eine Vielzahl betrieblicher Aufgaben, einschließlich der notwendigen planerischen, organisatorischen, dispositiven und dokumentativen Auftragsbestandteile.
    Diese Anforderungen sind nur von qualifizierten Fachbetrieben unter der Leitung qualifizierter Handwerksmeister zu erfüllen.
    Unter diesem Gesichtspunkt sind sowohl der Wegfall der notwendigen pädagogischen Qualifikationen, der Ausbildereignungsprüfung, als auch der geplante Zugang zur selbständigen Tätigkeit im Handwerk über den Nachweis einer zehnjährigen Gesellenzeit kontraproduktiv.
    Es steht zu befürchten, dass solche Betriebe nicht in der Lage sein werden, die geforderten Ausbildungsqualitäten und -kapazitäten zu erfüllen.
    Unter diesem „Ausbildungsknick" werden angesichts des sich abzeichnenden Facharbeitermangels nicht nur das Handwerk, sondern auch andere Wirtschaftsbereiche zu leiden haben.
    Davon betroffen wird zukünftig auch die Bundeswehr sein, die angesichts der geänderten wehrpolitischen Aufgaben, in der Zukunft wesentlich darauf angewiesen sein wird, dass qualifizierte Handwerksgesellen bereit sind, sowohl ihren Grundwehrdienst als auch längere Verpflichtungszeiten zu leisten.