16.12.2009Kostenfreier Infoabend zum elektronischen Abfallnachweisverfahren für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen am 10. Februar 2010 im BTZ Kaiserslautern

Zum 1. April 2010 müssen Entsorgungsnachweis und Begleitscheine, die bislang in Papierform die Entsorgung gefährlicher Abfälle begleitet haben, auf elektronische Formulare umgestellt sein, die zudem elektronisch zu signieren sind. Dies gibt der Gesetzgeber mit der Nachweisverordnung vor.

Im Handwerk sind davon diejenigen Unternehmen betroffen, welche pro Abfallart und Kalenderjahr mehr als 20 Tonnen einer als gefährlich eingestuften Abfallart zu entsorgen haben. Dies sind beispielsweise teerhaltiger Straßenaufbruch, Asbestzement, holzschutzmittelbehandelte Althölzer oder schadstoffverunreinigter Boden-/Erdaushub.

Betroffen sind aber auch Betriebe, die gefährliche Abfälle in Mengen größer als zwei Tonnen selbst zu einer Entsorgungsanlage transportieren; z.B. Tischler mit alten Holzfenstern, Dachdecker mit Asbestzementplatten, Bauunternehmen, die teerhaltigen Straßenaufbruch zum Verwerter bringen.

Unter kostenfreier Infoabend findet in Kooperation mit der Sonderabfall-Management-Gesellschaft mbH Mainz am 10. Februar 2010 im Berufsbildungs- und Technologiezentrum Kaiserslautern von 18:00 bis ca. 20:00 Uhr statt.