Weniger Fördergelder für Solarstrom

Die von der Regierung angekündigte Kürzung der Solarförderung, die ursprünglich zum 01.07.2010 in Kraft treten sollte, wird nun verschoben. Am 5. Juli verständigte sich der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat auf eine Kürzung der Solarförderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz in zwei Schritten.

Statt der geplanten Reduzierung von 16% für Solaranlagen auf Dachflächen, 15% auf Freiflächen und 11% auf Mülldeponien und Militärbrachen wird die Förderung nun rückwirkend zum 01.07. 2010 wie folgt aussehen:

Es bleibt bei der vorgesehenen Absenkung ab 1. Juli 2010, aber zunächst nur um 13 Prozent für Dachflächenanlagen, um 8 Prozent für Freiflächenanlagen auf so genannten Konversionsflächen, (dies sind beispielsweise Militärflächen oder ehemalige Industriesstandorte) sowie um 12 Prozent für Anlagen auf sonstigen Freiflächen, also beispielsweise in Gewerbegebieten. Im Übrigen bleibt der Gesetzesentwurf unverändert. Dies betrifft auch die Streichung der Vergütung für Ackerflächen. Der jeweils gegenüber dem ursprünglichen Entwurf fehlende Absenkungsschritt von 3 Prozent erfolgt zum 1. Oktober dieses Jahres.

  
Quelle: www.bmu.de- Pressemitteilung vom 06.07.2010