Teile der Meisterprüfung

Die Meisterprüfung umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:
    

Teil I: Die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchlichen Arbeiten

Teil II: Die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im jeweiligen Handwerk

Teil III: Die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse

Teil IV: Die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
    

Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Prüfungsterminen abgelegt werden. 

Die Meisterprüfung kann dreimal wiederholt werden. Die Wiederholung einzelner Teile der Meisterprüfung ist auch möglich, bevor alle vier Teile der Meisterprüfung abgelegt sind.