QualiScheck

Förderung beruflicher Weiterbildung in Rheinland-Pfalz
    

Förderung

Gefördert werden im Wege der Anteilsfinanzierung 50 Prozent der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme höchstens aber 500 Euro einmal im Kalenderjahr. Es werden nur die direkten Kosten d.h. die Teilnahme und eventuell anfallende Prüfungsgebühren gefördert, nicht aber Unterbringungskosten oder Verpflegungskosten.

Weiterbildungsmaßnahmen, die weniger als 60 Euro kosten, werden zur Vermeidung von bürokratischem Aufwand nicht gefördert.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz.
    

Wer wird gefördert?

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Selbstständige, sowie Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer ab 45 Jahren , die Ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben. Der QualiScheck kann auch von kleineren und mittleren Unternehmen mit Standort in Rheinland-Pfalz für Ihre Beschäftigten ab 45 Jahren in Anspruch genommen werden.

QualiSchecks können nicht von Beschäftigten bei Behörden oder Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung sowie von Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Anspruch genommen werden.

  
Wie wird gefördert?

Die Ausstellung des QualiSchecks erfolgt durch die vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz benannte neutrale Stelle:

Die RAT GmbH
Paulinstraße 17
54292 Trier
Tel: 0800 5888 432
Fax: 0651 – 460 2959 645

Sie erreichen Die RAT GmbH in Trier telefonisch über die kostenfreie Rufnummer 0800 5888 432 montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und über Mail mailto:info@qualischeck.rlp.de oder über die Homepage