Erneute Förderung von Dieselpartikelfiltern seit Januar 2012

330 Euro vom Staat – für Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge

Das Programm zur Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtmasse mit Partikelfiltern wurde auch im Jahr 2012 wieder aufgenommen.

Alle, die ihren Diesel-Pkw in diesem Jahr bereits nachgerüstet haben, erhalten die Förderung rückwirkend. Unentschlossenen wird empfohlen, die Nachrüstung zeitnah vorzunehmen, denn die Fördermittel sind begrenzt. 

Einzelheiten zur Förderung (Kurzfassung)

Förderfähig ist die Nachrüstung von

  • PKW, die erstmalig vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden,
  • Leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit Erstzulassung vor dem
    17. Dezember 2009,
  • Dieselfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit einer besonderen Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen, Leichenwagen, rollstuhlgerechte Fahrzeuge), die erstmalig vor dem 31. Dezember 2006 zugelassen worden sind.

Der Partikelfilter muss zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2012 nachgerüstet werden. (Eine rückwirkende Förderung für Nachrüstungen im Jahr 2011 gibt es nicht.)

Antragsberechtigt ist, wer im Zeitpunkt der Antragstellung Halter des nachgerüsteten Fahrzeugs war.

Die sachgemäße Nachrüstung mit einem zugelassenen Filter ist durch die ausführende Fachwerkstatt oder einen Sachverständigen zu bescheinigen. Anschließend kann die Nachrüstung von der zuständigen Zulassungsstelle in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden.

Über das Online-Formular der BAFA sind die Antragsdaten einzugeben und zu übermitteln. Die Antragstellung ist nur über das elektronische Antragsformular möglich.

www.bafa.de/bafa/de/weitere_aufgaben/pmsf/e_formulare/index.html

Das Antragsformular ist auszudrucken und zu unterschreiben und mit einer Kopie des neuen Fahrzeugscheins per Post an das BAFA zu senden. Unternehmer müssen noch eine
De-minimis-Erklärung beifügen. Nach der Bearbeitung des Antrags werden die 330 Euro direkt auf das angegebene Konto überwiesen. 

Die ausführliche Beschreibung der Antragstellung findet sich unter:

www.bafa.de/bafa/de/weitere_aufgaben/pmsf/index.html