Warnung: Fax-Aktion bezüglich Webauftritt
Zur Zeit erhalten Mitgliedsbetriebe per Fax Angebote zur Überprüfung ihres Webauftritts.
In den Schreiben erhalten die Betriebe zunächst den Hinweis, ihre Webseite entspreche nicht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Zur Vermeidung einer Abmahnung wird dann die Überprüfung der Homepage gegen Zahlung einer Pauschale angeboten.
Obwohl der Anbieter angibt, dass die Homepage nicht den gesetzlichen Vorgaben entspreche, werden die Betriebe darum gebeten, ihre Kontaktdaten und die Internetseite mitzuteilen. Außerdem wurden auch Betriebe angeschrieben, die nicht über einen Internetauftritt verfügen.
Betriebe, die ein solches Angebot erhalten, sollten genau prüfen, ob die angebotene Leistung tatsächlich in Anspruch genommen werden soll. Sollten Sie ein verdächtiges Schreiben erhalten haben, so können Sie sich mit der Handwerkskammer der Pfalz in Verbindung setzen, um das Schreiben prüfen zu lassen. Die Handwerkskammer der Pfalz geht in Zusammenarbeit mit der Wettbewerbszentrale und dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität gegen unseriöse Anbieter vor, um deren Tätigkeit unterbinden zu lassen.
Bitte wenden Sie sich an