Anmeldungen zu Sommerprüfungen 2015

Anmeldungen zu den Gesellen- Abschluss- und Umschulungsprüfungen im Sommer 2015:

Auszubildende, die ihre Berufsausbildung bis 30. September 2015 beenden und deren Berufsausbildungsverhältnisse in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer der Pfalz eingetragen sind, stehen zu den Sommerprüfungen 2015 an.

Anmeldeschluss ist der 15. Februar 2015. 

Die Handwerkskammer der Pfalz sendet allen Prüfungsbewerbern über ihre Ausbildungsbetriebe Anträge auf Zulassung zu den Prüfungen rechtzeitig zu. 

Anträge auf vorzeitige bzw. ausnahmsweise Zulassung stehen unter Formulare und Downloads zum Herunterladen zu Verfügung, ebenso Anträge auf besondere Hilfen zum Nachteilsausgleich für behinderte Menschen. 

Alle Zulassungsanträge sind vollständig ausgefüllt und mit allen Unterlagen fristgerecht einzureichen.
Später eingehende oder unvollständige Anmeldungen können zum Sommerprüfungstermin nicht mehr berücksichtigt werden.

   
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