Der Mindestlohn gilt

Seit Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine feste Grenze, die in Zukunft nicht mehr unterschritten werden darf. Eine Übergangsregelung vereinfacht den Einstieg in den Mindestlohn für alle Branchen, deren Löhne zurzeit deutlich unter dem Niveau von 8,50 Euro liegen. 

Informationen rund um den Mindestlohn finden Sie auf der speziell eingerichteten Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

www.der-mindestlohn-gilt.de 

Zusätzlich zu diesem Informations-Angebot haben Sie die Möglichkeit, weitere Informationen zum Mindestlohn über eine eigens eingerichtete Telefon-Hotline zu erhalten. Die Hotline richtet sich gleichermaßen an Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen.  

Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr erreichbar unter 

030/60 28 00 28

Zusätzlich bietet das BMAS den Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service an. Auch hier werden alle Fragen zum Mindestlohn beantwortet.

ZDH-Flyer zum gesetzlichen Mindestlohn 

Der neue ZDH-Flyer "Der gesetzliche Mindestlohn" verschafft Betriebsinhabern einen schnellen Überblick über die wichtigsten Regelungen des Mindestlohngesetzes. Der Flyer gibt einen Überblick über den Geltungsbereich des Gesetzes und die darin vorgesehenen Übergangsregelungen. Er erteilt vor allem auch Auskunft darüber, was bei der Berechnung der Mindestlohnbestandteile zu beachten ist, welche Dokumentationspflichten einzuhalten sind und wie sich die Haftung des Generalunternehmers im Hinblick auf den gesetzlichen Mindestlohn gestaltet. 

www.zdh.de > Service > Publikationen > Flyer und Broschüren

 

Stand: Februar 2015