Die Gelangensbestätigung und weitere Nachweispflichten für Umsatzsteuerzwecke für den grenzüberschreitenden Warenverkehr

Was Handwerksbetriebe zukünftig beachten müssen!

- Veranstaltung am 27. Juni 2013 von 16.30 bis ca. 19 Uhr in Darmstadt -

 

Der richtige Umgang mit der Umsatzsteuer ist beim Verkauf von Waren über die Grenzen von entscheidender Bedeutung. Zu beachten sind umfangreiche Nachweispflichten zu den sog. "Verbringungsnachweisen", damit der Vorsteuerabzug sichergestellt ist. 

Trotz heftiger Kritik, Verschiebung des Einführungstermins und mehrfacher Änderungen der konkreten Anforderungen: Die Gelangensbestätigung kommt zum 1. Oktober 2013. Dabei stellen sich bei vielen Unternehmen u. a. die folgenden Fragen: 

  • Welche Belegnachweise akzeptiert das Finanzamt ab dem 1. Oktober 2013?
  • Wie genau muss die Gelangensbestätigung (Im Fall der Beförderung durch den Abnehmer: sog. Abholfall) aussehen? Unter welchen Umständen sind "Sammelbestätigungen" möglich? Was ist bei Paketdiensten zu beachten?
  • Ist eine Gelangensbestätigung auch als Kopie, E-Mail oder Telefax gültig?
  • Welche Sonderfälle (z. B. Handwerksleistungen, Werklieferungen) gibt es?

Deshalb möchten wir zu folgenden Inhalten am
Donnerstag, den 27. Juni 2013 von 16.30 bis ca. 19 Uhr in Darmstadt informieren:

I. Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • Gelangensbestätigung: Die Änderungen der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung zum 01. Oktober 2013
  • Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
  1. Nachweisführung bei Abhollieferung, Beispielfälle
  2. Nachweisführung bei Beförderungslieferung, Beispielfälle
  3. Nachweisführung bei Versendungslieferung, Beispielfälle
  • Besonderheiten bei Handwerksleistungen und Werklieferungen

II. Nachweispflichten bei Ausfuhren in Drittländer

  • Voraussetzungen für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung
  • Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen

Neben zahlreichen Beispielfällen (gerne auch an Hand - ggf. vorab eingereichten - Fälle aus der Praxis) und Dokumentvorlagen werden praktische Tipps und Hinweise zur Einführung der Gelangensbestätigung vermittelt. 

  
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