Fortbildungslehrgang für Sachkundige nach TRGS 519, Anlage 5 am 28.6.2016
Zusatztermin!
Aufgrund der großen Nachfrage und Ausbuchung der bisherigen Lehrgangsangebote führt die Handwerkskammer der Pfalz am Dienstag, 28. Juni 2016 einen weiteren Lehrgang nach TRGS 519, Anlage 5 durch.
Der Unterricht findet von 08:30 bis 16:15 Uhr im Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer in Kaiserslautern statt.
Die Teilnehmer dieses eintägigen Kurses erhalten eine sechsjährige Verlängerung der Berechtigung zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von Asbestzementprodukten als Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4.
Die Lehrgangsgebühr inkl. Skripten und Verpflegung beträgt € 170,00.
Lehrgangsinhalte:
- Asbest - Verwendung und Eigenschaften
- Asbestprodukte und ihre Verwendung (neue Fundstellen)
- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitsgeschehen
- Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung
- Chemikaliensanktionsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- BGI 664 - Verfahren mit geringer Exposition
- Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Arbeitsweisen gem. TRGS 519 / Baustelleneinrichtung
- Aufgaben der sachkundigen Person
- Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan / Anzeige der Arbeiten mit Übungen / Gruppenarbeit
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Persönliche Schutzausrüstung
- Auswahl und Anwendung