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Für Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsberatung

Die Handwerkskammer hat gemäß Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung die Verpflichtung, durch die Ausbildungsberatung die Durchführung der Berufsausbildung zu überwachen und durch Beratung von Ausbildenden und Lehrlingen zu fördern. Durch dieses Beratungsangebot soll die Durchführung der Ausbildung erleichtert und der erfolgreiche Abschluss gefördert werden.

Hierzu führen die Ausbildungsberater Beratungsgespräche mit Meistern, Lehrlingen, Eltern und Berufsschullehrern durch. Außerdem informieren sie im Rahmen der Nachwuchswerbung in Schulen, Berufsbildungszentren und auf Messen über die Berufsausbildung im Handwerk.

Die Ausbildungsberater halten ebenfalls ständig Kontakt mit Agenturen für Arbeit, berufsbildenden Schulen und anderen für das Handwerk zuständigen Institutionen.


Sie helfen Ihnen bei Fragen ...


zu der betrieblichen Eignung und zu den individuellen Möglichkeiten bei der Berufsausbildung
  • Ausbildung eines Lehrlings oder Umschülers in herkömmlichen Handwerksberufen
  • Ausbildung eines Lehrlings oder Umschülers in neuen Handwerksberufen
  • Möglichkeiten zur Verbundausbildung
  • Förderprogramme bezüglich der Berufsausbildung

zu Formalitäten zur Einstellung eines Lehrlings

zur Berufsausbildung
  • Ausbildungsinhalt (Verordnung zur Berufsausbildung)
  • Rechte und Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden

zum Prüfungswesen
  • Zwischenprüfung
  • Gesellenprüfung

zu Rechtsvorschriften
  • Handwerksordnung (HwO)
  • Berufsbildungsgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)

zu Schlichtung bei Lehrlingsstreitigkeiten
  • telefonische Beratung von Auszubildende und Ausbildern
  • nach Absprache, Beratungsgespräche bei Problemen und Fragen
  • während der Ausbildung vor Ort im Betrieb

zum Ausbildungsverbund
  • Beratungsgespräche zur Verbundorganisation
  • Fördermitteln bezüglich der Verbundausbildung

Außerdem gehören zu dem Tätigkeitsfeld der Ausbildungsberatung
  • Vermittlung von Lehrlingen aus Konkursbetrieben sowie Lehrstellenabbrechern
  • Lehrstellenakquisition
  • Nachwuchswerbung in Form von Informationsveranstaltungen in Schulen, Agenturen für Arbeit und auf Messen
  • Ständiger Kontakt zu Agenturen für Arbeit, Schulen und anderen für das Handwerk zuständigen Institutionen

Nutzen Sie das Beratungsangebot unserer kompetenten Ausbildungsberatung!



Ihre Ansprechpartner

Handlungsleitfaden: Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen Sicherung des Ausbildungserfolges (Handlungsleitfaden Vermeidung von Ausbildungsabbruechen Sicherung des Ausbildungserfolges.pdf)



Checkliste für Ausbildungsbetriebe

Vor Beginn der Ausbildung

... vom Lehrling anfordern:

  • Letztes Schulzeugnis
  • Bankverbindung (für die Vergütungszahlungen)
  • Bankverbindung (VwL)
  • Name und Anschrift der Krankenkasse
  • Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 JArbSchG
    (nur bei Jugendlichen erforderlich)
  • Bei der Ausbildung in Betrieben der Nahrungsmittelhandwerke: Gesundheitszeugnis nach dem Bundesseuchengesetz
    Bei ausländischen Lehrlingen: Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis und Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Zeugnis der zuletzt besuchten Schule, Sprachkurs o.ä.)

... erledigen:

  • Berufsausbildungsvertrag abschließen
  • Berufsausbildungsvertrag der Handwerkskammer zur Eintragung vorlegen, ggf. Bescheinigung über die Erstuntersuchung beifügen
  • Anmeldung zum Schulbesuch bei der zuständigen Berufsschule veranlassen
  • Anmeldung bei der Krankenkasse veranlassen
  • Personalakte anlegen (ggf. Verzeichnis der Jugendlichen ergänzen)
  • Ausbildungsordnung bereitstellen
  • Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) vorbereiten
  • Ausbildungsplan erstellen
  • Werkzeuge bereitstellen
  • Mitarbeiter über die Einstellung selbst und die Person des Lehrlings informieren

... dem Lehrling aushändigen:

  • Durchschrift des registrierten Berufsausbildungsvertrages
  • Ausbildungsordnung/betriebl. Ausbildungsplan
  • Ausbildungsnachweis
  • Ausbildungsmittel

Während der Ausbildung
  • Fortgang der Ausbildung nachhalten: Wird der Ausbildungsplan erfüllt?
  • Führung der Ausbildungsnachweise überwachen
  • Ergebnisse der überbetrieblichen Ausbildung abfragen
  • Regelmäßigkeit des Berufsschulbesuches kontrollieren
  • Zwischenprüfungsergebnis(se) auswerten
  • Änderungen bei der Ausbildungsvergütung beachten
  • Nachuntersuchung gem. § 33 JArbSchG (vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres) veranlassen, es sei denn, der Lehrling ist zwischenzeitlich 18 Jahre alt geworden. Die Bescheinigung über die Untersuchung ist im Betrieb aufzubewahren.
  • Fristgerechte Anmeldung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung veranlassen

Formulare und Downloads

 

Wichtige Formulare und Vorlagen, z.B. zum Ausbildungsvertrag finden Sie unter
Formulare + Downloads

Qualitäts-Quick-Check für Ausbildungsbetriebe

Im Rahmen des Projektes „Qualitätsentwicklung in der Ausbildung in Handwerksbetrieben – Betriebliche Ausbildung im Handwerk“ hat die Handwerkskammer Hannover in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk einen Qualitäts-Quick-Check für Ausbildungsbetriebe erstellt.

Weitere Informationen....



Ausbildung und Migration

KAUSA-Landesstelle Rheinland-Pfalz 
Die landesweite Koordinations- und Anlaufstelle für Jugendliche mit Migrations- oder Fluchtgeschichte sowie migrantengeführte Unternehmen. Auch nicht-migrantengeführte Unternehmen werden unterstützt, beispielsweise, wenn Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund in Ausbildung genommen werden möchten.

Coach für betriebliche Ausbildung 
Die Coachs arbeiten mit der Zielsetzung, junge Menschen, auch mit Migrations- bzw. Fluchthintergrund, in eine handwerkliche Ausbildung zu vermitteln und sie während der Ausbildung zu begleiten. Ebenso unterstützen sie interessierte Betriebe hinsichtlich der Strukturierung der Ausbildung oder eines Praktikums sowie beim Umgang mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen im betrieblichen Alltag.

Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften
Im Rahmen dieses Projekts bietet die Handwerkskammer der Pfalz Beratungsdienstleistungen und Unterstützungsmaßnahmen an. Das Interesse, ausländischen Jugendlichen (ohne Fluchthintergrund) einen Ausbildungsplatz anzubieten, soll gesteigert werden. Die Berater*innen der "Passgenauen Besetzung" informieren, wie eine erfolgreiche Integration gelingen kann, sensibilisieren das Ausbildungsumfeld und zeigen Möglichkeiten der Unterstützung auf (Aufbau einer Willkommenskultur).



Beratung "Berufsbildung ohne Grenzen"

Auslandsaufenthalt - Vorteil für Ihren Betrieb!

Zukunftsorientierte Handwerksbetriebe benötigen verstärkt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mobil, flexibel und interkulturell erfahren sind. Auslandsaufenthalte junger Handwerker zahlen sich aus. Sie bringen von dort neue Erfahrungen mit, werden selbstständiger und können Betrieben helfen, Kunden jenseits der Grenzen zu gewinnen oder bereits bestehende Kontakte auszubauen. Diese Möglichkeit stärkt Ihr Image als Betrieb und fördert die Entwicklung sozialer und persönlicher Kompetenzen der Mitarbeiter.

Die Handwerkskkammer der Pfalz hilft bei der Bewerbung und Suche nach Praktikumsplätzen in ausländischen Gastbetrieben und bietet Unterstützung bei der Vorbereitung und Nachbearbeitung eines Auslandsaufenthaltes sowie Beantragung von Fördermitteln.

Vorteile:

  • Einblicke in ausländische Ausbildungsmethoden, Arbeitstechniken und Betriebsstrukturen
  • Imagesteigerung des Unternehmens
  • Motivationsschub des Azubis
  • Betriebsbindung des Azubis
  • Nachweis des Lernaufenthaltes und nachvollziehbare Dokumentation der erworbenen Kompetenzen durch den Europass Mobilität
  • Wer in einem fremden Land gearbeitet hat, kommt mit neuen Perspektiven zurück

Wir unterstützen und beraten Sie

  • bei der Durchführung und Organisation von individuellen Auslandsaufenthalten
  • zu finanziellen Fördermöglichkeiten bei der Beantragung von Fördergeldern

Informationen:

  • Alle EU-Länder plus einige zusätzliche europäische Staaten sind möglich
  • Mindestens 2 Wochen Aufenthaltsdauer, Termine sind frei planbar

   

Mobilitätsberatung Plakette 2022

     

   

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Betriebe berichten

Online-Anmeldung für Bildungsreise

Feedback Berufsbildungspersonal



News:

1. Lernaufenthalte für Berufsbildungspersonal

Lernaufenthalte für Berufsbildungspersonal

Bildungsreisen im Ausland



2. Förderprogramme

Team works! Fachkräftebegegnungen für nachhaltige Entwicklung

Erasmus+ Berater*innen in der Berufsbildung

Berufsbildung ohne Grenzen - Projekt "Grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden und jungen Beschäftigten"

Berufsbildung ohne Grenzen

Förderprogramme für Auszubildende und Gesellen

Ausbildung weltweit - BMBF fördert Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung

Bewerbung für internationales Lern- und Qualifizierungsprogramm ASA

ENSA - Förderung von Schulpartnerschaften im Aufbau und bestehende Partnerschaften



3. Grenzüberschreitende Ausbildung

Euregio Zertifikat

Grenzüberschreitende Ausbildung am Oberrhein, Euregio-Zertifikat



4. Sonstiges

Intensive kaufmännische und interkulturelle Fortbildung in Paris und Düsseldorf

Deutsch-französische Tandemsprachkurse 2023 in Berlin und Hyères

Der Europakompass

Projekt Citizen 2.1

Lernaufenthalte mit Anerkennung von Lernergebnissen

Betriebe aufgepasst: Employer Branding als Basis für ein erfolgreiches Azubi-Recruiting

Ein echter Gewinn für die Ausbildung - So profitieren Unternehmen von Erasmus+

Handwerk gestaltet Entwicklung - Technisches Englisch oder Französisch



Förderlogo BOG - 01/2022

Beraterin „Berufsbildung ohne Grenzen“

Francesca Venturella

Tel. 0631 3677-145

Fax 0631 3677-265

fventurella--at--hwk-pfalz.de

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

In den Metall-, Bau-, Holz-, Gesundheits- und Nahrungsmittelhandwerksberufen sowie kaufmännischen Lehrberufen finden fortlaufend überbetriebliche Unterweisungen statt.
Weitergehende Informationen zu den Inhalten der Maßnahmen finden Sie bei
http://www.hpi-hannover.de/ unter der Rubrik "Berufsbildung".

ÜLU - Was nützt sie?


  • ÜLU ist praktische Ausbildung. Sie vermittelt praktische Fertigkeiten und keine theoretischen Kenntnisse. Sie hat mit der Berufsschule nichts zu tun, sondern ist die Ergänzung der Ausbildung im Betrieb. Sie ist sozusagen die "verlängerte Werkbank" des Betriebs.
      
  • ÜLU ermöglicht eine sehr intensive und systematische praktische Ausbildung.
    Grund: Die Ausbildung erfolgt in kleinen Gruppen bis zu 16 Lehrlingen durch überwiegend hauptberufliche Ausbilder, die sich voll dafür einsetzen, der Lehrlingsgruppe wichtige praktische Fertigkeiten beizubringen. ÜLU bedeutet für die Ausbildungsbetriebe eine echte Entlastung. Nicht alle Betriebe können es sich leisten, ihre Lehrlinge intensiv und anhaltend eine ganze Woche lang auszubilden, wie das in den ÜLU-Werkstätten geschieht.
      
  • ÜLU ist vom Ausbildungserfolg her gesehen im Vergleich zu den echten Kosten die günstigste Art der Ausbildung. Ein Meister, der gleich intensiv und systematisch ausbildet und dafür den Meisterlohn verrechnet, kommt auf eine etwa zehnmal höhere Summe als die durch öffentliche Zuschüsse ermäßigte Kursgebühr für einen ÜLU-Lehrgang ausmacht. ÜLU hilft den Betrieben zu sparen, da sie keine speziell für die Ausbildung notwendige Maschinen, Arbeitsplätze etc. anschaffen müssen.
      
  • ÜLU ist keine "verlorene Zeit", die der Lehrling besser im Betrieb verbracht hätte. ÜLU-Ausbildungsleistungen dürfen von den Ausbildungsleistungen des Betriebes nicht abgezogen, sondern sie müssen hinzu gerechnet werden. In der Addition dieser beiden Ausbildungsleistungen liegt der Ausbildungserfolg und das sichtbar positive Ergebnis.
      
  • ÜLU motiviert zu mehr Ausbildungsleistungen. Die Erfahrung zeigt: Die Lehrlinge gehen recht gerne zur ÜLU. Sie bekommen mehr Interesse an ihrer Ausbildung, was in den Betrieben positiv auffällt. Die Lehrlinge lernen in einer kürzeren Zeit mehr, sind einsatzfähiger und einsatzfreudiger. Auch den Ausbildern im Betrieb macht es mehr Freude, wenn sie feststellen, dass die gemeinsamen Bemühungen in der ÜLU-Werkstatt und im Betrieb auf fruchtbaren Boden fallen und dadurch die Lehrlinge ihre Ausbildung mit einem besseren Ergebnis abschließen.
Warum ist ÜLU notwendig?


  • ÜLU ist notwendig geworden, ganz einfach, weil die Berufsausbildung immer schwieriger geworden ist. Die Ausbildungsordnungen verlangen immer mehr.
      
  • Die Ausbildungsbetriebe brauchen eine wirksame Entlastung, die Lehrlinge brauchen eine Ausbildung, die über die betriebliche Spezialisierung hinausreicht.
      
  • Die Qualität der handwerklichen Berufsausbildung im dualen System wird durch die Zusammenarbeit von Handwerkskammern und Handwerkern ständig verbessert.
      
  • In Zeiten des Schülertals wird das Handwerk in der Konkurrenz zu anderen Bildungssystemen und anderen Wirtschaftszweigen nur dann bestehen und qualifizierte Nachwuchskräfte bekommen können, wenn es mit der Qualität seiner Berufsausbildung werben kann.
       
  • Dazu gehören die praxisnahe Ausbildung in den Betrieben, die Grundausbildung in Berufsfachschulen und nicht zuletzt immer mehr die intensive und systematische Vermittlung von praktischen Fertigkeiten in handwerkseigenen ÜLU-Werkstätten.     


BMWi_Logo Wirtschaft und Klimaschutz 12-2021

Logo MWVLW







Bau-Infoportal

Block- und Terminpläne

Die neuen Pläne für das kommende Ausbildungsjahr 2022/2023 sind nach Einzugsbereichen der überbetrieblichen Einrichtungen der Handwerkskammer und den dort zuständigen berufsbildenden Schulen verfügbar. Die Pläne innerhalb der einzelnen BBS sind nach Lehrjahren und Berufen abrufbar.

Sollten sich zwischenzeitlich Änderungen in einzelnen Terminplänen ergeben, werden Sie an dieser Stelle informiert bzw. darauf hingewiesen.

Kaiserslautern: BBS Technik I Kaiserslautern, BBS Kusel, BBS Pirmasens

Ludwigshafen:  BBS Technik II Ludwigshafen

Landau:               BBS Neustadt

Stand: Juli 2022

Berthold Klingel

Tel. 0631 3677-439

Fax 0631 3677-327

bklingel--at--hwk-pfalz.de



Ausbildungsplatzförderung

Ausbildungsplatzförderung durch das Land Rheinland-Pfalz / Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz

  
Förderprogramm:

Förderung der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben durch das Land Rheinland-Pfalz / Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung

Betriebe, die Auszubildende einstellen, die im Zusammenhang mit

  • der Beantragung, Eröffnung oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens,
  • einem Liquidations- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens,
  • einer Betriebsstilllegung oder -schließung,
  • dem Wegfall der Ausbildungsberechtigung

ihren Ausbildungsplatz verloren haben, können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro erhalten.

Mehr Informationen erhalten Sie hier... 



Ihre Ansprechpartner



Lehrvertrag online

Ein neuer Service für Betriebe: Füllen Sie den Lehrvertrag hier gleich vollständig online aus. Beim Ausdrucken des Vertrages werden die Daten sofort an die Handwerkskammer übermittelt.

Noch bequemer und einfacher wird es, wenn Sie sich über das Kundenportal einloggen. Registrieren Sie sich für ein Kunden-Login und nutzen Sie den direkten Zugriff auf Ihre Daten der Handwerksrolle. Diese werden dann automatisch in den Ausbildungsvertrag eingesetzt. Außerdem erhalten Sie Einblick in die Daten aller eingetragenen und ausbildungsberechtigten Personen. Der entsprechende Ausbilder muss nur noch ausgewählt werden.
Hilfe zum Kundenlogin

Nach dem Ausdrucken werden die Verträge wie bisher unterschrieben und an die Handwerkskammer der Pfalz gesendet.

Hier gehts zum Lehrvertrag online...

Zur vollständigen Ausfertigung des Berufsausbildungsvertrages beachten Sie bitte folgende Hinweise

Falls Sie Fragen haben, steht Ihnen das Team des Ausbildungsservices gerne zur Verfügung.



Ihre Ansprechpartner



Lehrstellenbörse

Eine qualifizierte Berufsausbildung im Handwerk garantiert für berufliche Sicherheit und Selbstverwirklichung.

Über 100 Handwerksberufe kommen den persönlichen Interessen, Wünschen und Talenten der Jugendlichen entgegen.
Für "Techno-Freaks" bis hin zu "kunsthandwerklich Interessierten" hält das Handwerk Ausbildungsangebote bereit.
Auch kaufmännische Berufe wie z.B. "Bürokaufmann*frau", "Kaufmann*frau für Bürokommunikation", "Automobilkaufmann*frau" oder die neuen IT-Berufe wie z.B. "Informationselektroniker*in" können in Handwerksbetrieben erlernt werden. Die Ausbildung im Handwerk dauert - je nach Beruf - zwischen drei und dreieinhalb Jahren.

Weitere Infos und freie Ausbildungs- und Praktikumsstellen finden Sie hier:

zur Lehrstellenbörse ...

Diese Datenbank ist auch über die Smartphone-App "Lehrstellenradar" mobil aufrubar.



Lehrstellenbörse und Lehrstellenradar



Ihre Ansprechpartner



Ausbildungstarife

Die derzeit gültigen Ausbildungsvergütungen der einzelnen Handwerksberufe finden Sie im Kundenportal unserer Internet-Seite:
Loggen Sie sich rechts oben im Kundenlogin mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort ein und finden Sie die aktuellen Ausbildungstarife.



Formulare + Downloads

Merkblätter, Informationen und Formulare zu den Themenbereichen Ausbildung und Prüfungswesen
Sie finden hier wichtige Informationen und Formulare der Handwerkskammer der Pfalz aus den Themenbereichen "Ausbildung" und "Gesellen-, Abschluss- und Zwischenprüfungswesen".
Die PDF-Formulare können Sie "online" ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern, ausdrucken und von allen Beteiligten unterschrieben an uns senden oder bei Ihrem Besuch mitbringen.
Für die Formularbearbeitung benötigen Sie lediglich einen aktuellen "Acrobat Reader", den Sie hier kostenlos downloaden können...
 

Formulare und Downloads zum Themenbereich "Ausbildung"  

Formulare und Downloads zum Themenbereich "Gesellen-, Abschluss- und Zwischenprüfungswesen"