M¿nchen, DEU, 24.09.2013 In der Maler und Lackierer Innung f¿r M¿nchen Stadt und Land. Schlagwort(e): Ausbildung, Training, Handwerk Marketing, Handwerk, Trade, Innung, Lackierer, Maler, Schule, School
www.amh-online.de

Infos für Auszubildende

Berufsbildung ohne Grenzen

Projekt "Grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden und jungen Beschäftigten"

Europa wächst zusammen, die Wirtschaftsprozesse werden zunehmend international. Deshalb werden interkulturelle Bildung und Qualifikation immer wichtiger. Im Rahmen des Projektes Berufsbildung ohne Grenzen berät die Handwerkskammer der Pfalz zu der Möglichkeit von beruflichen Auslandsaufenthalten während und nach der Ausbildung.

Durch berufliche Auslandsaufenthalte können junge Auszubildende und Fachkräfte die Arbeitsmethoden und Arbeitstechniken des jeweiligen Landes kennen lernen und gleichzeitig Kontakt zu Land und Leuten knüpfen. Finanziell gefördert werden die Auslandsaufenthalte über das EU-Programm Erasmus+.



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Als Azubi ins Ausland

Zielgruppe:

  • Azubis während der Ausbildung
  • Fachkräfte bis 1 Jahr nach der Ausbildung

Zeitraum:

  • mindestens 2 Wochen
  • maximal 1/4 der Ausbildungszeit

Länder:

  • Alle EU-Länder plus einige zusätzliche europäische Staaten

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossenes 1. Ausbildungsjahr (zum Praktikumszeitpunkt)
  • Grundkenntnisse in der entsprechenden Fremdsprache
  • Betrieb und Berufsschule müssen zustimmen
  • Vorbereitungszeit 3 bis 6 Monate

Unterstützung:

  • bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung des Aufenthaltes
  • bei Bewerbung und Praktikumssuche
  • bei Beantragung von Fördermitteln

Warum ein Plus für deine Ausbildung?

  • Horizonte erweitern
  • Neue berufliche Kenntnisse und Arbeitstechniken kennenlernen
  • Fähigkeit, mit Menschen aus anderen Kulturen zusammenzuarbeiten
  • Sprachkenntnisse und wichtige Fachbegriffe weiterentwickeln
  • Arbeitsmarktchancen verbessern
  • Europass Mobilität dokumentiert, was im Ausland erlernt wurde

Neugierig? Interessiert? Fragen? Dann wendet euch an:

Francesca Venturella

Tel. 0631 3677-145

Fax 0631 3677-265

fventurella--at--hwk-pfalz.de

Zur Terminbuchung der Baratung "Berufsbildung ohne Grenzen".

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Mobilitätsanfrage

Online-Anmeldung für ein Auslandspraktikum

Feedback Azubis, junge Fachkräfte

Rückkehrer berichten

  
News:

1. Ausbildungspraktika

Praktikumsplätze in Südfrankreich noch verfügbar

Du suchst ein Praktikum in Frankreich?

Erfahrungsberichte der Fahrzeuglackierer

Freie Praktikumsstelle in Frankreich für Konditor*in, Bäcker*in

Freie Praktikumsstelle in Schweden für Tischler

Als Handwerker im Ausland arbeiten: journeyman!



2. Förderprogramme

Team works! Fachkräftebegegnungen für nachhaltige Entwicklung

Pilotierung von Weltwalz – das ist deine Gelegenheit Ausland und Handwerk zu verbinden

Kaufmann/-frau International

Erasmus+ Berater/-innen in der Berufsbildung

EUROPASS

weltweiser-Reisestipendium

Mit dem Bundestag in die USA!

Joachim Herz Stiftung - Azubis in die USA

Qualifizierung Mitarbeiter und Führungskräfte für den deutsch-französischen Markt

Euregio-Zertifikat

ENSA - Förderung von Schulpartnerschaften im Aufbau und bestehende Partnerschaften

Ausbildung weltweit - BMBF fördert Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung

Bewerbung für internationales Lern- und Qualifizierungsprogramm ASA



3. Grenzüberschreitende Ausbildung

Euregio Zertifikat

Grenzüberschreitende Ausbildung am Oberrhein



4. Sonstiges

Erasmus+ Programm: Kaufmann International und Praktikum in Irland

Intensive kaufmännische und interkulturelle Fortbildung in Paris und Düsseldorf

Verbessern Sie Ihre Sprachkompetenzen mit dem deutsch-französischen Tandemsprachkurs

Der Europakompass

Handwerk gestaltet Entwicklung - Technisches Englisch oder Französisch

Bildungsreisen im Ausland

Delegation aus Schweden zu Besuch



Förderlogo BOG - 01/2022







Überbetriebliche Ausbildung (ÜLU)



ÜLU - Was nützt sie?

 

  • ÜLU ist praktische Ausbildung. Sie vermittelt sowohl praktische Fertigkeiten als auch theoretische Kenntnisse. Sie hat mit der Berufsschule nichts zu tun, sondern ist die Ergänzung der Ausbildung im Betrieb. Sie ist sozusagen die "verlängerte Werkbank" des Betriebs.
      
  • ÜLU ermöglicht eine sehr intensive und systematische praktische Ausbildung.
    Grund: Die Ausbildung erfolgt in kleinen Gruppen bis zu 16 Lehrlingen durch überwiegend hauptberufliche Ausbilder, die sich voll dafür einsetzen, der Lehrlingsgruppe wichtige praktische Fertigkeiten beizubringen. ÜLU bedeutet für die Ausbildungsbetriebe eine echte Entlastung. Nicht alle Betriebe können es sich leisten, ihre Lehrlinge intensiv und anhaltend eine ganze Woche lang auszubilden, wie das in den ÜLU-Werkstätten geschieht.
     
  • ÜLU ist vom Ausbildungserfolg her gesehen im Vergleich zu den echten Kosten die günstigste Art der Ausbildung. Ein Meister, der gleich intensiv und systematisch ausbildet und dafür den Meisterlohn verrechnet, kommt auf eine etwa zehnmal höhere Summe als die durch öffentliche Zuschüsse ermäßigte Kursgebühr für einen ÜLU-Lehrgang ausmacht. ÜLU hilft den Betrieben zu sparen, da sie keine speziell für die Ausbildung notwendige Maschinen, Arbeitsplätze etc. anschaffen müssen.
      
  • ÜLU ist keine "verlorene Zeit", die der Lehrling besser im Betrieb verbracht hätte. ÜLU-Ausbildungsleistungen dürfen von den Ausbildungsleistungen des Betriebes nicht abgezogen, sondern sie müssen hinzu gerechnet werden. In der Addition dieser beiden Ausbildungsleistungen liegt der Ausbildungserfolg und das sichtbar positive Ergebnis.
      
  • ÜLU motiviert zu mehr Ausbildungsleistungen. Die Erfahrung zeigt: Die Lehrlinge gehen recht gerne zur ÜLU. Sie bekommen mehr Interesse an ihrer Ausbildung, was in den Betrieben positiv auffällt. Die Lehrlinge lernen in einer kürzeren Zeit mehr, sind einsatzfähiger und einsatzfreudiger. Auch den Ausbildern im Betrieb macht es mehr Freude, wenn sie feststellen, dass die gemeinsamen Bemühungen in der ÜLU-Werkstatt und im Betrieb auf fruchtbaren Boden fallen und dadurch die Lehrlinge ihre Ausbildung mit einem besseren Ergebnis abschließen.

 

Warum ist ÜLU notwendig?

 

  • ÜLU ist notwendig geworden, ganz einfach, weil die Berufsausbildung immer schwieriger geworden ist. Die Ausbildungsordnungen verlangen immer mehr.
      
  • Die Ausbildungsbetriebe brauchen eine wirksame Entlastung, die Lehrlinge brauchen eine Ausbildung, die über die betriebliche Spezialisierung hinausreicht.
     
  • Die Qualität der handwerklichen Berufsausbildung im dualen System wird durch die Zusammenarbeit von Handwerkskammern und Handwerkern ständig verbessert.
      
  • In Zeiten des Schülertals wird das Handwerk in der Konkurrenz zu anderen Bildungssystemen und anderen Wirtschaftszweigen nur dann bestehen und qualifizierte Nachwuchskräfte bekommen können, wenn es mit der Qualität seiner Berufsausbildung werben kann.
     
  • Dazu gehören die praxisnahe Ausbildung in den Betrieben, die Grundausbildung in Berufsfachschulen und nicht zuletzt immer mehr die intensive und systematische Vermittlung von praktischen Fertigkeiten in handwerkseigenen ÜLU-Werkstätten. 

BMWi_Logo Wirtschaft und Klimaschutz 12-2021

Logo MWVLW



  

ÜLU +  Individualisierte Unterstützung während der Überbetrieblichen Ausbildung

Durch ÜLU+ soll vor allem der Ausbildungserfolg gesichert werden. Hierbei können zahlreiche Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden. Diese können von Alphabetisierungsmaßnahmen oder Stütz- und Förderunterricht bis hin zu einem Betreuungskonzept reichen, das mit den Sozialarbeiterinnen abgestimmt ist. So kann der Leistungsstand der Auszubildenden verbessert werden.

Das Angebot ÜLU+ der Handwerkskammer der Pfalz ist für Ausbildungsbetriebe, Eltern und Auszubildende kostenlos.

-> Flyer ÜLU+

Moodle - Die Lernplattform

Die Digitalisierung bietet eine Vielzahl an neuen Möglichkeiten. Eine davon ist es, neue und flexible Lernmethoden umzusetzen, Online-Plattformen können dabei unterstützen: So auch Moodle, mit dem Kursmaterialien und Informationen strukturiert online abgebildet werden.

-> Hier gelangen Sie zur Lernplattform zur Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, zur Berufsorientierung, zum Stützunterricht und zur Weiterbildung.

Weitere Informationen zur Lernplattform Moodle finden Sie hier.



Überbetriebliche Ausbildung Bürokaufleute

Bürokaufleute erledigen alle kaufmännisch-verwaltenden und organisatorischen Tätigkeiten innerhalb eines Betriebes und sorgen dafür, dass die betrieblichen Informations- und Kommunikationsflüsse reibungslos funktionieren.

Die Auszubildenden werden im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung in unserem Berufsbildungs- und Technologiezentrum für die betriebliche Praxis an modernen PC-Systemen mit aktueller Software in den Bereichen Bürowirtschaft, Organisationswesen, Bürokommunikationstechnik, kaufmännische Anwendungen, kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie Sozial-, Arbeitsrecht und Personalwesen vorbereitet.

 



Bau-Infoportal: Block- und Terminpläne

Die neuen Pläne für das kommende Ausbildungsjahr 2023/2024 sind nach Einzugsbereichen der überbetrieblichen Einrichtungen der Handwerkskammer und den dort zuständigen berufsbildenden Schulen verfügbar. Die Pläne innerhalb der einzelnen BBS sind nach Lehrjahren und Berufen abrufbar.

Sollten sich zwischenzeitlich Änderungen in einzelnen Terminplänen ergeben, werden Sie an dieser Stelle informiert bzw. darauf hingewiesen.

Kaiserslautern: BBS Technik I Kaiserslautern , BBS Kusel , BBS Pirmasens

Ludwigshafen:  BBS Technik II Ludwigshafen

Landau:               BBS Neustadt

Stand: Juni 2023



Blickwinkel Bau

 

Berthold Klingel

Tel. 0631 3677-439

Fax 0631 3677-327

bklingel--at--hwk-pfalz.de





Ausbildungsberatung

Die Handwerkskammer hat gemäß Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung die Verpflichtung, durch die Ausbildungsberatung die Durchführung der Berufsausbildung zu überwachen und durch Beratung von Ausbildenden und Lehrlingen zu fördern. Durch dieses Beratungsangebot soll die Durchführung der Ausbildung erleichtert und der erfolgreiche Abschluss gefördert werden.

Hierzu führen die Ausbildungsberater Beratungsgespräche mit Meistern, Lehrlingen, Eltern und Berufsschullehrern durch. Außerdem informieren sie im Rahmen der Nachwuchswerbung in Schulen, Berufsbildungszentren und auf Messen über die Berufsausbildung im Handwerk.

Die Ausbildungsberater halten ebenfalls ständig Kontakt mit Agenturen für Arbeit, berufsbildenden Schulen und anderen für das Handwerk zuständigen Institutionen. 

Sie helfen Ihnen bei Fragen ...

 

zu der betrieblichen Eignung und zu den individuellen Möglichkeiten bei der Berufsausbildung

  • Ausbildung eines Lehrlings oder Umschülers in herkömmlichen Handwerksberufen
  • Ausbildung eines Lehrlings oder Umschülers in neuen Handwerksberufen
  • Möglichkeiten zur Verbundausbildung
  • Förderprogramme bezüglich der Berufsausbildung

zu Formalitäten zur Einstellung eines Lehrlings

  • Berufsausbildungsvertrag
  • Ausbildungsvergütung und tarifliche Urlaubsregelung
  • Anmeldung zur Berufsschule / Berufsschulbesuch
  • überbetriebliche Ausbildung

zur Berufsausbildung

  • Ausbildungsinhalt (Verordnung zur Berufsausbildung)
  • Rechte und Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden

zum Prüfungswesen

  • Zwischenprüfung
  • Gesellenprüfung

zu Rechtsvorschriften

  • Handwerksordnung (HwO)
  • Berufsbildungsgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)

zu Schlichtung bei Lehrlingsstreitigkeiten

  • telefonische Beratung von Auszubildende und Ausbildern
  • nach Absprache, Beratungsgespräche bei Problemen und Fragen
  • während der Ausbildung vor Ort im Betrieb

zum Ausbildungsverbund

  • Beratungsgespräche zur Verbundorganisation
  • Fördermitteln bezüglich der Verbundausbildung

Außerdem gehören zu dem Tätigkeitsfeld der Ausbildungsberatung

  • Vermittlung von Lehrlingen aus Konkursbetrieben sowie Lehrstellenabbrechern
  • Lehrstellenakquisition
  • Nachwuchswerbung in Form von Informationsveranstaltungen in Schulen, Agenturen für Arbeit und auf Messen
  • Ständiger Kontakt zu Agenturen für Arbeit, Schulen und anderen für das Handwerk zuständigen Institutionen

Nutzen Sie das Beratungsangebot unserer kompetenten Ausbildungsberatung!

Ihre Ansprechpartner



Appzubi 2.0

AppZubi-1440x400px

Dein persönlicher Ausbildungsbegleiter (aufgrund technischer Probleme steht die AppZubi bis auf Weiteres nicht zur Verfügung)

Die Smartphone-App "AppZubi 2.0" hält alle wichtigen Termine, Nachrichten rund um die Lehrzeit sowie wertvolle Tipps Deiner Ausbildungsberatung bereit.

Und dies während deiner gesamten Ausbildung.

AppZubi 2.0 einfach im Apple Appstore oder Google Play Store downloaden, einmalig registrieren und die Vorteile sofort nutzen.

Mit folgender Schritt-für-Schritt-Anleitung kannst Du die App ganz leicht einrichten und sofort nutzen. Wir wünschen Dir jetzt schon viel Spaß damit!

Schritt 1:
Die App starten.
In wenigen Schritten wirst Du vom Installationsassistenten durch die Anmeldung geführt.

Schritt 2:
Wähle Deine Handwerkskammer aus. Dies ist in Deinem Fall die Handwerkskammer der Pfalz.

Schritt 3:
Im dritten Schritt gibst Du Deine persönliche Daten ein (E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Postleitzahl und die mit dem Schreiben erhaltene PIN). Damit konfiguriert die App die Daten zu Deinem Ausbildungsverhältnis.

Schritt 4:
Nun erhältst Du eine E-Mail mit Bestätigungslink, den Du nur noch anklicken musst.



AppZubi 2.0 kann hier heruntergeladen werden:    



YouTube Video über die App:
http://youtu.be/MHFgW-wGg5k

Sag uns deine Meinung zur AppZubi ! 



Steffen Benra

Tel. 0631 3677-207
Fax: 0631 3677-265
appzubi@hwk-pfalz.de





Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen

Zwischenprüfung und Teil 1 Prüfungen bei gestreckten Prüfungsformen
Die Zwischenprüfung ist keine Prüfung im eigentlichen Sinne. Sie soll Auszubildenden und Ausbildern bzw. Ausbildungsbetrieben eine Orientierung über den erreichten Ausbildungsstand geben, um ggf. im weiteren Ausbildungsablauf Korrekturen vorzunehmen. Für die Zwischenprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzung. Ausreichend ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung, ein Bestehen ist nicht erforderlich. Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat keinen Einfluss auf das spätere Gesamtergebnis der Abschluss-/Gesellenprüfung.

In einigen Ausbildungsberufen wird eine andere Prüfungsform durchgeführt: die gestreckte Gesellen- oder Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung ist hier zur echten Prüfung umgestaltet (Gesellen- oder Abschlussprüfung Teil 1) und deren Note fließt zu einem bestimmten Prozentsatz in die Gesellenprüfungsnote mit ein.

Gesellen- oder Abschlussprüfung
Am Ende einer Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf steht die Gesellen- oder Abschlussprüfung.

Bei einer Gesellenprüfung handelt es sich um eine Prüfung in einem Handwerksberuf (z.B. Tischler/in, Kraftfahrzeugmechatroniker/in). Die Durchführung ist gesetzlich durch die Handwerksordnung (HwO) geregelt. In den übrigen Berufen (z.B. Bürokaufmann/-frau oder Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk) heißt die Prüfung Abschlussprüfung. Hierfür gelten die einschlägigen Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Die Prüfungsinhalte sind in der jeweiligen Ausbildungsordnung verbindlich geregelt.

Der Auszubildende hat einen Anspruch auf Zulassung zur Prüfung, wenn er die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder seine Ausbildung nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen sowie die vorgeschriebenen Berichtshefte geführt hat und sein Ausbildungsverhältnis in die Lehrlingsrolle eingetragen ist, es sei denn, eine Eintragung nicht erfolgt ist, die weder er noch sein gesetzlicher Vertreter zu verantworten hat.

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung gibt es ein Gesellenprüfungszeugnis bzw. ein Abschlusszeugnis mit den Ergebnissen der Prüfung.

Anmeldung
Zur Ablegung der Zwischenprüfung oder Teil 1 Prüfung werden Sie direkt eingeladen und müssen sich nicht anmelden. Vor der Teilnahme an der Gesellen- oder Abschlussprüfung steht jedoch in jedem Fall die Anmeldung.

Prüfungszeiträume und Anmeldefristen für Gesellen-, Abschluss und Umschulungsprüfungen

Sommerprüfungen:

  • Anmeldeschluss: 15. Februar
  • In den Zeitraum der Sommerprüfung fallen alle Auszubildenden, deren Ausbildungs- oder Umschulungsverträge zwischen 1. April und 30. September des Jahres enden.

Winterprüfungen:

  • Anmeldeschluss: 1. Oktober
  • In den Zeitraum der Winterprüfung fallen alle Auszubildenden, deren Ausbildungs- oder Umschulungsverträge zwischen 1. Oktober und 31. März des Folgejahres enden.

Versand der Anmeldeunterlagen:
Die Handwerkskammer verschickt ca. 4 - 6 Wochen vor dem Anmeldeschluss personalisierte Anmeldeunterlagen an die Ausbildungsbetriebe. Die von Ausbildungsbetrieb und Prüfungsbewerber ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsanträge sind mit den erforderlichen Anlagen bis zum Anmeldeschluss bei der jeweiligen Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses einzureichen. Name und Anschrift der Geschäftsstelle sind auf den zugehenden Anmeldeunterlagen eingedruckt.

Prüfungswiederholer erhalten ein neues Anmeldeformular direkt mit ihrem Bescheid über die nicht bestandene Prüfung. Anmeldeformulare stehen nicht zum Download zur Verfügung.

Vorzeitige Zulassung zur Gesellen- oder Abschlussprüfung
Für besonders leistungsstarke Auszubildende besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Ablegung der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung

Nach Anhörung des Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und der Berufsschule kann eine vorzeitige Zulassung erfolgen, wenn die Leistungen des Auszubildenden dies rechtfertigen. Das bedeutet, dass die Leistungen in der Berufsschule und im Betrieb überdurchschnittlich, d.h. mindestens gut = Note 2,4 sein müssen und alle relevanten Ausbildungsinhalte bis zur Prüfung erworben werden können.

Die vorzeitige Zulassung wird vom Auszubildenden (Lehrling) bei der Handwerkskammer beantragt. Den Vordruck finden Sie hier.

Die oben angegebenen Anmeldefristen sind zu beachten. Über eine Zulassung entscheidet bei handwerklichen Berufen der zuständige Prüfungsausschuss oder bei nicht handwerklichen Berufen die Handwerkskammer. Die Entscheidung wird dem Prüfungsbewerber von der Geschäftsstelle des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses schriftlich mitgeteilt.

Ihre Ansprechpartner des Teams Prüfungswesens zu Gesellen- Abschluss- und Zwischenprüfungen

Ausnahmsweise Zulassung (Externenprüfung)
Sie haben eine längere einschlägige Berufserfahrung (mindestens das 1 ½-fache der regulären Ausbildungszeit, in begründeten Einzelfällen evtl. kürzer), aber keine Ausbildung absolviert und möchten sich nachqualifizieren? Der Gesetzgeber gibt Ihnen die Möglichkeit, als Externer an der Gesellen-/Abschlussprüfung teilzunehmen und dadurch eine formale Qualifikation zu erwerben.

Melden Sie sich eigenverantwortlich zur Gesellen- oder Abschlussprüfung unter Nachweis Ihrer Berufserfahrung an. Falls Sie zur Prüfung zugelassen werden, tragen Sie die Prüfungskosten selbst. Es bestehen jedoch Fördermöglichkeiten z.B. durch die Bundesagentur für Arbeit. Das Antragsformular finden Sie hier. Die oben angegebenen Anmeldefristen sind zu beachten.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Voraussetzungen ausreichen oder welchem Ausbildungsberuf Ihre bisherige Berufserfahrung zugeordnet werden kann? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen in einem persönlichen Gespräch weiter:

Ihre Ansprechpartnerin

Anmeldungen zu den Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen im Sommer 2024



Formulare und Downloads

Merkblätter, Informationen und Formulare zu den Themenbereichen Ausbildung und Prüfungswesen

Sie finden hier wichtige Informationen und Formulare der Handwerkskammer der Pfalz aus den Themenbereichen "Ausbildung" und "Gesellen-, Abschluss- und Zwischenprüfungswesen".
Die PDF-Formulare können Sie online ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern, ausdrucken und von allen Beteiligten unterschrieben an uns senden oder bei Ihrem Besuch mitbringen.
Für die Formularbearbeitung benötigen Sie lediglich einen aktuellen "Acrobat Reader", den Sie hier kostenlos downloaden können...
 

Formulare und Downloads zum Themenbereich "Ausbildung"  

Formulare und Downloads zum Themenbereich "Gesellen-, Abschluss- und Zwischenprüfungswesen"