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Gesellen-, Zwischen- und Abschlussprüfungen

Am Ende einer Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf steht die Gesellen- oder Abschlussprüfung.

Bei einer Gesellenprüfung handelt es sich um eine Prüfung in einem Handwerksberuf (z.B. Tischler/in, Kraftfahrzeugmechatroniker/in). Die Durchführung ist gesetzlich durch die Handwerksordnung (HwO) geregelt. In den übrigen Berufen (z.B. Bürokaufmann/-frau oder Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk) heißt die Prüfung Abschlussprüfung. Hierfür sind die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiB) einschlägig. Die Prüfungsinhalte sind in der jeweiligen Ausbildungsordnung verbindlich geregelt.

Der Auszubildende hat einen Anspruch auf Zulassung zur Prüfung, wenn er die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder seine Ausbildung nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen sowie die vorgeschriebenen Berichtshefte geführt hat und sein Ausbildungsverhältnis in die Lehrlingsrolle eingetragen ist, es sei denn dass es aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder er noch sein gesetzlicher Vertreter zu verantworten hat.

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung gibt es ein Gesellenprüfungszeugnis bzw. ein Abschlusszeugnis mit den Ergebnissen der Prüfung.

Zwischenprüfungen

Die Zwischenprüfung ist keine Prüfung im eigentlichen Sinne. Sie soll Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb eine Orientierung über den erreichten Ausbildungsstand geben, um ggf. im weiteren Ausbildungsablauf Korrekturen vorzunehmen. Für die Zwischenprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzung. Ausreichend ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung, ein Bestehen ist nicht erforderlich. Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat keinen Einfluss auf das spätere Gesamtergebnis der Abschluss-/Gesellenprüfung.

Anders ist dies jedoch bei den gestreckten Gesellen- bzw. Abschlussprüfungen. In einigen Ausbildungsberufen wird eine andere Prüfungsform durchgeführt. Die Zwischenprüfung ist hier zur echten Prüfung umgestaltet und deren Note fließt zu einem bestimmten Prozentsatz in die Gesellenprüfungsnote mit ein.


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