06.01.2010Goldener Meisterbrief - Anträge an die Handwerkskammer richten

Die Handwerkskammer der Pfalz verleiht allen Handwerksmeistern/innen, die vor 50 Jahren die Meisterprüfung abgelegt und ihren Beruf selbstständig ausgeübt haben oder überwiegend als Mitarbeiter/innen im Handwerk beschäftigt gewesen sind, den Goldenen Meisterbrief.
Die Urkunden für den Meisterprüfungsjahrgang 1960 werden in einer Feierstunde am 28. September 2010 überreicht.
Der Goldene Meisterbrief kann natürlich auch nachträglich an Personen verliehen werden, die vor 1960 die Meisterprüfung bestanden haben und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.
Anträge an: Handwerkskammer der Pfalz, Am Altenhof 15, 67655 Kaiserslautern oder unter Tel.: 0631 3677-112 (Ute Herrmann).