Kurzarbeit - Formulare, Anträge und wichtige Hinweise

Die Anzeige des Arbeitsausfalls muss in dem Monat eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt:



Kurzarbeitergeld: Muss ich als Arbeitgeber mit den Löhnen in Vorleistung gehen?

Ja, das Kurzarbeitergeld ist eine Erstattungsleistung und wird rückwirkend an den Arbeitgeber gezahlt.



 Formular und Antrag

Sofern sich nicht aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung etwas anderes ergibt:



Betriebsnummer                           

Bitte überprüfen Sie unbedingt die unter Ihrer Betriebsnummer (der Bundesagentur für Arbeit – NICHT Handwerkskammer!) gespeicherten Firmen- und Adressdaten auf Richtigkeit. Eine ggf. nötige Korrektur ist zwingend vor dem Einreichen der Anzeige von Ihnen bzw. Ihrem Steuerberater durchzuführen (Betriebsnummernservice der Bundesagentur).



Begründung

Eine Begründung ist unter Punkt 9 im Formular zur Anzeige des Arbeitsausfalls erforderlich. Dort wird um kurze und aussagekräftige Angaben zu den Gründen des Arbeitsausfalles. Geben Sie – wenn möglich - einen Umsatzvergleich (aktueller Stand und Vergleichsmonat(e) 2019) mit an.



Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung / Einverständniserklärung der Mitarbeiter

Folgende Regelungen und Fristen müssen Sie gegebenenfalls beachten:

  • tarifliche Regelungen bei der Einführung von Kurzarbeitergeld
  • Betriebsratsvereinbarung
  • Kurzarbeiterklausel in Arbeitsverträgen
  • Einzelvereinbarung mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abschließen


Kontakt zur zuständigen Dienststelle der Bundesagentur

Idealerweise schicken Sie Ihrer Bundesagentur für Arbeit die Anzeige unterschrieben und inklusive aller Anlagen per E-Mail, Telefax, per Post, selbst durch Einwurf in den Briefkasten zurück.

Neben der bundesweiten Servicerufnummer 0800 45555 20 gibt es in jeder Dienststelle eine Sonderhotline. Die Telefonnummern finden Sie über die Agentur für Arbeit am Betriebssitz. Wenn Sie auf den Namen der einzelnen Dienststelle klicken, gelangen Sie zu den weiteren Kontaktdaten (Adressen, Fax, Mail usw.).

Sie können Kurzarbeitergeld auch online beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite „Kurzarbeitergeld

Weitere wichtige Infos zur Kurzarbeit (z.B. Merkblätter) finden sie unter www.arbeitsagentur.de.



Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Nach Erhalt der Anzeige über Arbeitsausfall wird die Bundesagentur nochmals mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um weitere Details zur Kurzarbeit abzusprechen.

In Anbetracht der aktuellen Vielzahl an Kurzarbeitsfällen bitten die Bundesagenturen um etwas Geduld!



Ansprechpartner zum Thema Kurzarbeit:

Bernd Bauerfeld

Tel. 0631 3677-104

Fax 0631 3677-263

bbauerfeld--at--hwk-pfalz.de

Jan Leyser

Geschäftsbereichsleiter Betriebsberatung und Gewerbeförderung

Tel. 0631 3677-109

Fax 0631 3677-263

jleyser--at--hwk-pfalz.de

Caroline Roth

Tel. 0631 3677-110

Fax 0631 3677-263

croth--at--hwk-pfalz.de

Max Becker

Tel. 0631 3677-108

Fax 0631 3677-263

mbecker--at--hwk-pfalz.de

Jennifer Schröer

Tel. 0631 3677-209

Fax 0631 3677-293

jschroeer--at--hwk-pfalz.de

Agnesa Muhic

Tel. 0631 3677-187

Fax 0631 3677-263

amuhic--at--hwk-pfalz.de

Silke Eichten

Beratungs- und Servicecenter

Tel. 0621 53824-81

Fax 0621 53824-87

seichten--at--hwk-pfalz.de

Ass. jur. Thomas Felleisen

Tel. 0631 3677-271

Fax 0631 3677-266

tfelleisen--at--hwk-pfalz.de

Ass. jur. Conny Eckert

Tel. 0631 3677-254

Fax 0631 3677-266

ceckert--at--hwk-pfalz.de

Ansprechpartner zum Thema tarifvertragliche Regelungen: