Lehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 (Asbest) am 13. + 14. April 2015

Seminar zur Erlangung der Berechtigung zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von Asbestzementprodukten

Die Handwerkskammer der Pfalz führt am 13. und 14. April 2015 einen Lehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 (Asbest) durch. Der Unterricht findet an beiden Tagen von 08:30 Uhr bis 16:15 Uhr im Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammern in Kaiserslautern statt.
Am 2. Lehrgangstag wird unter der Leitung des Gewerbeaufsichtsamtes eine Überprüfung der Kenntnisse durchgeführt. Bei erfolgreicher Ablegung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat (begrenzt auf 6 Jahre, verlängerbar mit Auffrischungsschulung).

Die Lehrgangsgebühr inkl. Prüfungsgebühr, Skripten und Verpflegung beträgt Euro 420,00.

Lehrgangsinhalte:

  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
    - Das Mineral Asbest
    - Gesundheitsgefahren
       
  • Verwendung von Asbestzement
    - Asbestzementprodukte und ihre Verwendung
    - Erkennen von Asbestzementprodukten, Abgrenzung zu schwach gebundenen Asbestzmentprodukten
      
  • Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest und Asbestzement
    - Chemikalienverordnung
    - Gefahrstoffverordnung
    - Technische Regeln für Gefahrstoffe; z.B. TRGS 519
    - Berufskrankheitenverordnung
    - Unfallverhütungsvorschriften
    - ZH-Richtlinien
    - Bundesimmissionsschutzgesetz
    - Abfallgesetz und sonstige Regelungen zur Abfallverbringung und Deponierung
      
  • Personelle Anforderungen
    - Sachkundiger Verantwortlicher und Vertreter
    - Aufgaben des sachkundigen Aufsichtsführenden
    - Sachkundiger Mitarbeiter
    - Koordinator
       
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen
    - Bauvorbereitende und organisatorische Maßnahmen
    - Baustelleneinrichtung
    - Arbeitsgeräte
    - Abbruch- und Sanierungsarbeiten
    - Instandhaltungsarbeiten
    - Besondere Maßnahmen bei Asbestzementprodukten in Räumen
    - Abschließende Arbeiten
       
  • Abfallentsorgung

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