Luxemburg: Pflicht zur Abgabe einer elektronischen Umsatzsteuererklärung (eTVA)

Ab dem 1. Januar dürfen Umsatzsteuererklärungen für Luxemburg nur noch elektronisch abgegeben werden. Davon betroffen sind alle Unternehmen, die zur monatlichen und vierteljährlichen Abgabe aufgefordert sind.

Unternehmen, die nur einmal jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben, können diese auch weiterhin in Papierform einreichen.

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