Steuererklärungen in Frankreich müssen elektronisch erfolgen

Unabhängig vom Umsatz müssen alle Betriebe, die Leistungen für Privatkunden in Frankreich erbringen, am elektronischen Verfahren bei der Mehrwertsteuerabwicklung teilnehmen. Die Betriebe haben die Wahl zwischen 

- dem Verfahren EDI: Abgabe der Steuererklärungen durch einen Dritten, der für dieses Verfahren zugelassen ist,
oder
- dem Verfahren EFI: Abgabe der Steuererklärungen durch die Betriebe selbst. 

Der Zugang zum Verfahren EFI erfolgt über die Seite www.impots.gouv.fr: Rubrik "Professionnels". Die Betriebe müssen erst ein Benutzerkonto ("espace abonné") anlegen und der Teilnahme am elektronischen Verfahren zustimmen, unter: http://www.impots.gouv.fr/pro/pro.html  - "J´effectue mes démarches sur impots.gouv.fr dans mon espace abonné (mode EFI)". 

Für weitere Informationen und Unterstützung wenden Sie sich an uns. 

Elke Wickerath

Im Grein 21

76829 Landau

Tel. 06341 9664-15

Fax 06341 9664-40

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