Anrufe im Namen der Handwerkskammer
Anrufe im Namen der Handwerkskammer wegen angeblicher Pflicht zum Auslegen „neuer Handwerkerschutzgesetze" etc.
Zur Zeit erhalten insbesondere Friseurbetriebe vermehrt Anrufe, bei denen sich der oder die Anrufende mit "Handwerkskammer" meldet bzw. sich als Mitarbeiter der Handwerkskammer ausgibt.
Im sich anschließenden Gespräch wird dann behauptet, es wären neue Gesetze in Kraft getreten („Handwerkerverordnung", „Handwerkerschutzgesetz"), die in Textform in den Geschäfts-/Betriebsräumen ausgelegt/ausgehängt werden müssten. Diese Gesetze würde man zu einem Preis von 67,95 € bzw. 69,95 € den Friseurbetrieben per Nachnahme zusenden. Unabhängig davon, ob der angerufene Betrieb der Übersendung zugestimmt hatte oder nicht, wird dann meist am darauf folgenden Tag eine entsprechende Nachnahmesendung durch den Briefträger überbracht. Als Empfänger des Nachnahmebetrages ist ein angebliches „Institut für Handwerk" bzw. „Institut für Gewerbe und Handwerk" angegeben.
Die Handwerkskammer der Pfalz weist ihre Mitgliedsbetriebe ausdrücklich darauf hin, dass derartige Anrufe nicht von der Handwerkskammer kommen oder von ihr veranlasst worden sind! Es besteht keinerlei Verpflichtung, die genannten Gesetzestexte - überwiegend frei erfundene „Fantasiebezeichnungen" - per Nachnahme oder auf sonstige Weise zu bestellen oder zu beziehen!
Was das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) anbelangt, so besteht diesbezüglich keine Pflicht zur Auslage im Betrieb. Wir empfehlen daher, die Annahme der Sendung zu verweigern und uns - falls möglich - die Adresse des Absenders zu übermitteln.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Rechtsabteilung der Handwerkskammer der Pfalz.