Arbeitsschutzveranstaltung

Arbeitsschutz im Handwerk: Ihre Pflichten als Unternehmer

130 Betriebe informieren sich zum Thema Arbeitsschutz bei der Handwerkskammer

Eingeladen hatte die Handwerkskammer gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer zum Thema Arbeitsschutz ins Berufsbildungs- und Technologiezentrum Kaiserslautern. 130 Teilnehmende waren gekommen, um zu erfahren, welche Unternehmerpflichten es gibt und wie diese erfüllt werden können.

Dieter Schlemmer vom Gewerbeaufsichtsamt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd berichtete aus dem Nähkästchen: „Wir kommen häufig aus Eigeninitiative ohne Anmeldung, aber auch wenn ein Schaden oder Unfall gemeldet wurde oder eine Beschwerde bei uns eingegangen ist. Statistisch gesehen prüfen wir einen Betrieb in der Regel alle 20 Jahre.“ Als Gewerbeaufsichtsbeamter ist er nach dem Arbeitsschutzgesetz befugt, die Betriebsräume zu betreten und in geschäftliche Unterlagen Einsicht zu nehmen. „Der Unternehmer sollte bei der Prüfung alle erforderlichen Unterlagen über den Arbeitsschutz nachweisen können“, so Dieter Schlemmer. Dazu gehören zum Beispiel die Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter sowie Unterweisungs- und Prüfnachweise.

Beim Betriebsrundgang wird unter anderem überprüft, ob die erforderlichen Sozial- und Sanitärräume vorhanden und die Flucht- und Rettungswege ausreichend breit und frei zugänglich sind. Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen und Arbeitsmitteln ist ein weiterer wichtiger Aspekt, den Schlemmer kontrolliert. Eine ordnungsgemäße Lagerung von Gefahrstoffen verhindert im Brandfall oftmals Schlimmeres und vermeidet Probleme mit der Versicherung. Betriebe, die alle Vorkehrungen getroffen haben, müssen sich keine Sorgen machen.

Lars Diemer, Sicherheitsingenieur aus Neustadt, gab den Betrieben folgenden Tipp: „In jedem Fall müssen in einem Betrieb drei Punkte mit „ja“ beantwortet werden können: Die persönliche Schutzausrüstung ist zu tragen, eine Unterweisung muss durchgeführt und dokumentiert und eine Gefährdungsbeurteilung sollte erstellt sein“. Anhand von Praxisbeispielen schilderte er die Vorgehensweise beim Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung. Sie ist das wichtigste Instrument zur Umsetzung der Unternehmerpflichten. Diemer erklärte: „Zunächst müssen die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen identifiziert und beurteilt werden. Anschließend erfolgt die Festlegung und Umsetzung konkreter Maßnahmen, um die Gefahren an der Quelle zu bekämpfen.“

Eine Inspektion der Gewerbeaufsicht oder der Berufsgenossenschaft sollte aber nicht der einzige Grund sein, sich mit dem Thema Arbeitsschutz zu befassen. Kommen Arbeitnehmer durch mangelnden Arbeitsschutz oder fehlende Sicherheitsstandards zu Schaden, haftet der Arbeitgeber. Arbeitsschutz betrifft demnach jedes Unternehmen. In vielen kleinen und mittleren Betrieben herrscht jedoch Unklarheit, welche Anforderungen im Speziellen bestehen. Zudem fehlt in vielen Fällen die Zeit sich intensiv mit den aktuell geltenden Vorschriften und Gesetzen wie dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften auseinanderzusetzen.

Die Handwerkskammer unterstützt die Betriebe durch ausführliche und kostenfreie Beratung bei der Einhaltung der Auflagen des Arbeitsschutzes. Max Becker und Ilka Benra besuchen die Handwerker auf Wunsch vor Ort und geben ihnen die wichtigsten Informationen.

Informationen und Termine gibt es bei der Betriebsberatung der Handwerkskammer, Sekretariat, Tel.: 0631/3677-109; E-Mail: Beratung@hwk-pfalz.de.