Gerichts-Sachverständigentag

Einführung der eAkte - ein Jahrtausendumbruch

Auf Initiative der Handwerkskammer der Pfalz sowie der IHK für die Pfalz fand im Rahmen einer Gemeinschaftsveranstaltung mit dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eine Fortsetzung des Gedanken- und Erfahrungsaustauschs von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit Zivilrichterinnen und Zivilrichtern statt.

Geplant ist, dass die Gerichte die Zivilverfahren in absehbarer Zeit auf den elektronischen Rechtsverkehr umstellen werden. Der Umstellungsprozess hat bereits beim Landgericht Kaiserslautern als Pilotgericht begonnen. Ab dem 1. Januar 2022 dürfen Rechtsanwälte, Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts nur noch im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten kommunizieren. Für die Sachverständigen der Kammern war es wichtig zu erfahren, dass für sie die Nutzung bis auf Weiteres freiwillig bleibt.

Nach der Begrüßung durch die Präsidentin des Landgerichts Landau, Ulrike Müller-Rospert, die auch die Veranstaltung moderierte, würdigte der Präsident des Oberlandesgerichts Zweibrücken, Bernhard Thurn, die Bedeutung der Tätigkeit der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Gerichtsbarkeit sowie die Allgemeinheit. Er unterstrich die wichtige Funktion der Sachverständigen für den Rechtsstaat und gab einen Ausblick auf die zukünftige technische Entwicklung, die derzeit beim Landgericht Kaiserslautern bereits bei erstinstanzlichen Zivilverfahren seit dem 1.Juni erfolgreich eingeführt wurde.

Die Vertreter der Bestellungsbehörden, Heinrich Jöckel, Geschäftsführer Recht der IHK für die Pfalz, und die Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer der Pfalz, Ursula Stange, informierten in Impulsreferaten über „Aktuelles aus dem Sachverständigenwesen der IHK für die Pfalz“ sowie „Die Sachverständigentätigkeit aus Sicht des Handwerks“.

Ursula Stange regte bei dieser Gelegenheit die Bildung eines Qualitätszirkels Sachverständigenwesen an, der es sich zur Aufgabe macht, die Zusammenarbeit von Richtern und Sachverständigen zu optimieren und durch Arbeitshilfen wichtige Unterstützung zu leisten. Diese Idee wurde von den Vertretern der Justiz sehr positiv aufgenommen und soll bald umgesetzt werden.

Marcus Schönemann referierte zum „Elektronischen Rechtsverkehr eAkte in der Kommunikation mit Sachverständigen“. Er bezeichnet die Einführung der eAkte als Jahrtausendumbruch. Dies sei für die Beteiligten eine Änderung der seit Jahrzehnten eingeübten Geschäftsabläufe. Schönemann gab einen Ausblick auf die zukünftige Option, die Videokonferenztechnik zu nutzen, die die persönliche Anwesenheit von Sachverständigen im Gerichtsaal durch die Zuschaltung per Video entbehrlich machen könnte.

In der anschließenden Diskussion erörterten die Teilnehmer die Möglichkeit, die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in den elektronischen Rechtsverkehr einzubinden.

Die Veranstaltung erfreute sich großen Zuspruchs und endete mit einem lockeren Gedanken- und Erfahrungsaustausch.

Damit Gerichte und Privatpersonen bei Fachfragen auf geeignete Sachverständige zurückgreifen können, ist es wichtig, dass sich für die einzelnen Handwerke genügend fachlich und persönlich qualifizierte Handwerksunternehmer für das Amt des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Verfügung stellen.

Interessenten für die Sachverständigen-Tätigkeit können sich über das Verfahren und die Anforderung bei der Rechtsabteilung der Handwerkskammer informieren. Kontakt: Ursula Stange, Tel.: 0631/3677-128; E-Mail ustange@hwk-pfalz.de.