Frankreich: Ab 1. Oktober 2016 können Entsendemeldungen nur noch elektronisch erfolgen

Wer Mitarbeiter nach Frankreich entsendet, war schon immer verpflichtet, diese vor der Entsendung bei der regional zuständigen Arbeitsinspektion anzumelden. Ab dem 1. Oktober jedoch dürfen solche Meldungen nur noch elektronisch über die Internetseite https://www.sipsi.travail.gouv.fr/SipsiCasFo/login?service=https%3A%2F%2Fwww.sipsi.travail.gouv.fr%2FSipsiFO abgegeben werden. Frankreich hat seine Meldebestimmungen verschärft und fordert nun zusätzliche Informationen. Wer die vorgeschriebenen Meldungen unterlässt, riskiert Bußgelder von bis zu 2.000 € pro nicht gemeldeter Person.

Einzelheiten zu dem Verfahren können der Benutzungsanleitung entnommen werden, die auf der Seite http://travail-emploi.gouv.fr/demarches-et-fiches-pratiques/formulaires-et-teledeclarations/etrangers-en-france/article/detachement-de-travailleurs-declaration-prealable-de-detachement-109542 des französischen Ministeriums für Arbeit, Beschäftigung, berufliche Bildung und sozialen Dialog auf Französisch und Englisch zur Verfügung steht.

Rufen Sie uns an – wir unterstützen Sie bei der Entsendemeldung!

Elke Wickerath

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