Goldener Meisterbrief - Anträge an die Handwerkskammer richten

Die Handwerkskammer der Pfalz verleiht allen Handwerksmeistern/innen, die vor 50 Jahren die Meisterprüfung abgelegt und ihren Beruf selbstständig ausgeübt haben oder überwiegend als Mitarbeiter/innen im Handwerk beschäftigt gewesen sind, den Goldenen Meisterbrief.
Die Urkunden für den Meisterprüfungsjahrgang 1959 werden in einer Feierstunde am 08. September 2009 überreicht.
Der Goldene Meisterbrief kann natürlich auch nachträglich an Personen verliehen werden, die vor1959 die Meisterprüfung bestanden haben und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.
Anträge an: Handwerkskammer der Pfalz, Am Altenhof 15, 67655 Kaiserslautern oder unter Tel.: 0631 3677-112.