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Ihr Beitrag zur Handwerkskammer 2021

Sehr geehrte Mitglieder,

uns ist bewusst, dass die Lage im pfälzischen Handwerk durch die Coronavirus-Pandemie nach wie vor sehr angespannt ist, wenn auch die Gewerke unterschiedlich schwer betroffen sind. Die verschiedenen Leistungen der Handwerkskammer werden zu einem großen Teil durch Ihre Beiträge finanziert, die so bemessen sind, dass wir daraus keine Rücklagen generieren konnten. Aus diesem Grund sind wir gehalten, ab dem 22. Februar die Beitragsbescheide 2021 zuzustellen.

Der schwierigen Lage vieler Betriebe kommen wir durch flexible Ratenzahlungs- und Stundungsmöglichkeiten entgegen, so dass Sie Ihren Beitrag nicht in der Hochphase der Pandemie entrichten müssen.

Durch die Veranlagung im Februar können Sie nach unserem derzeitigen Kenntnisstand diese Ausgabe grundsätzlich bei der Corona-Überbrückungshilfe III geltend machen.

Gerne informieren Sie die Betriebsberater der Handwerkskammer unentgeltlich zu den Corona-Überbrückungshilfen (Tel.:  0631 3677-112).

Ratenzahlung im Lastschriftverfahren: Wenn Sie uns für die Beitragszahlungen bereits eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt haben, wird Ihr Beitrag automatisch in mehreren Raten aufgeteilt. Sollte uns noch keine Einzugsermächtigung von Ihnen vorliegen, können Sie uns diese gerne zukommen lassen. Sie finden das Formular bei Ihrem Bescheid oder sie erteilen uns diese bequem im Kundenportal unter www.hwk-pfalz.de im Bereich „Mein Betrieb - Lastschrift erteilen (SEPA)“.

In diesem Fall würde automatisch die Raten-Aufteilung durch uns vorgenommen.

Wenn Sie keine Einzugsermächtigung erteilen wollen und es für Sie absehbar ist, dass Sie den Handwerkskammerbeitrag nicht in einer Summe oder in Raten bezahlen können, bitten wir um Ihre Mitteilung oder eine Kontaktaufnahme mit uns (Tel: 0631 3677-224 /-120/-121 oder per Mail: kasse@hwk-pfalz.de). In diesem Fall würden wir die Möglichkeiten einer befristeten Stundung oder individuellen Ratenzahlung mit Ihnen erörtern. Sicher finden wir gemeinsam eine passende Lösung.

 

Handwerkskammer der Pfalz, 19.02.2021