Vorsicht nach der Handelsregistereintragung

Existenzgründer und Unternehmer, die sich ins Handelsregister eintragen lassen (z.B. als eingetragener Kaufmann oder GmbH) werden nach der Bekanntmachung der Eintragungen häufig von verschiedenen privaten Anbietern (Verlage, Werbedienste, Datenbanken) aufgefordert, Veröffentlichungsauslagen zu zahlen. Daneben werden den Kaufleuten und Gesellschaften kostenpflichtige Eintragungsofferten für private Adress- oder Gewerbeverzeichnisse übersandt, bei denen die Rechnungen meist einer echten Gerichtskostenrechnung nachempfunden sind und zum Teil Anzeigenauszüge enthalten, welche über eine erfolgte Handelsregistereintragung informieren.

Die Rechnungen und Zahlungsaufforderungen sind zwischenzeitlich auch oft mit einem Warnhinweis versehen, der dem verwendeten gerichtlichen Warnhinweis zur Bekämpfung solcher privaten Angebote nachempfunden ist.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vom Gericht beauftragten Bekanntmachungsorgane allein mit dem Gericht abrechnen und sich nicht an die betroffenen Kaufleute und Gesellschaften wenden!

Wir raten unseren Mitgliedsbetrieben daher solche Schreiben sorgfältig zu lesen, um echte amtliche Schreiben von sonstigen Schreiben zu unterscheiden. Denn der Nutzen einer Eintragung der Firmendaten in das Verzeichnis eines solchen privaten Anbieters ist meist gering; die Kosten sind oft unverhältnismäßig hoch.

Die Handwerkskammer der Pfalz geht in Zusammenarbeit mit der Wettbewerbszentrale (WBZ) und dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) gegen unseriöse Anbieter vor, um deren Tätigkeit unterbinden zu lassen. Sollten Sie ein verdächtiges Schreiben erhalten haben, so können Sie sich mit der Handwerkskammer der Pfalz in Verbindung setzen um das Formular prüfen zu lassen.

  
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