Werden die Zwischenprüfungen nachgeholt?

Die Zwischenprüfungen im Handwerk entfallen ersatzlos - solange die grundsätzliche Aussetzung aller Prüfungstermine aus Infektionsschutzgründen geboten ist. Derzeit gilt die Aussetzung bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien (19. April). Dies gilt für die Berufsbildungszenten in Kaiserslautern, Landau und Ludwigshafen. Eine Verlängerung kann nicht ausgeschlossen werden.

Auf Grund der aktuellen Lage ist es objektiv unmöglich, diese Prüfungen nachzuholen. Der Zweck der Zwischenprüfungen, eine Zwischenbilanz zum Leistungsstand für Ausbildende und Auszubildende zu geben, kann bei einer erheblichen zeitlichen Verzögerung dieser Prüfungen nicht mehr erreicht werden.

Ausgenommen davon sind die Teil 1 Prüfungen. Diese sind Teil der Gesamtprüfungen und werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, analog zu den Abschluss- und Weiterbildungsprüfungen.



Doris Stein

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