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Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen

Handwerker können mit Hilfe des ZDH-Flyers "Doppelter Steuerbonus auf Handwerkerleistungen" ihren Kunden einen zusätzlichen Anreiz zum Vertragsabschluss bieten. Dieser Flyer kann dem Kunden mitgegeben werden und kann als zusätzliches Argument im Rahmen der Vorbereitung des Auftrages dienen. Kunden können nämlich für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen 20 Prozent von maximal 6 000 Euro steuerlich absetzen. So können mit den Lohnanteilen auf der Handwerkerrechnung also bis zu 1.200 Euro Steuern gespart werden. 

Nachzuweisen sind die Ausgaben sowohl durch die Handwerkerrechnung als auch durch den Überweisungsbeleg, der die Überweisung auf das Konto des Handwerkers belegt. 

Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, welche direkt im Haushalt des Kunden erbracht werden. Dazu zählen unter anderem Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Dach, Fassade oder Reparatur und Austausch von Bodenbelägen. Weiterhin sind begünstigt: Malerarbeiten, Reparatur und Austausch von Fenstern, Heizungsanlagen, Elektro- sowie Gas- und Wasserinstallationen, aber auch Maßnahmen der Gartengestaltung oder Pflasterarbeiten auf dem Grundstück. 

Bitte beachten Sie:
Mit Urteil vom 29. Juli 2010 hat der BFH entschieden, dass zusammen veranlagte Ehegatten, die mehrere Wohnungen nutzen, die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur einmal bis zum gesetzlich geregelten Höchstbetrag in Anspruch nehmen können. Der BFH bestätigt damit die Auffassung des Finanzamts, dass im entschiedenen Fall den Klägern, die Einfamilienhäuser an zwei Orten bewohnten und für beide Wohnungen jeweils eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen beantragt hatten, den Steuerbonus lediglich einmal bis zum Höchstbetrag gewährte.

Weitere Informationen:
Mit Schreiben vom 15. Februar 2010 hat das Bundesministerium für Finanzen das neue Anwendungsschreiben zu § 35a EStG herausgegeben. Die Ausführungen betreffen insbesondere den so genannten Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Unter Einarbeitung der Bestimmungen des Bundesfinanzministeriums informiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einem aktualisierten Flyer über die Voraussetzungen, die begünstigten handwerklichen Tätigkeiten und die Höhe des Steuerbonusses. 

Downloads

online seit 04. Mrz 2010, aktualisiert am 17. Jan 2011

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