Handwerkskammer_5456
HWK der Pfalz

Informationen zur Handwerkskammer

Unsere Leistungen

Wir engagieren uns für eine gemeinsame und solidarische Vertretung der Anliegen unserer Mitgliedsbetriebe in Politik und Öffentlichkeit und setzen uns aktiv für die Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen ein.

Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um Ihren Handwerksbetrieb.

Wir sind für Sie da!

  • Sie lieben schwarze Zahlen?
    Unsere Betriebsberater wissen, wie man sie schreibt.
    Telefon 0631 3677-209

  • Auf die Plätze, fertig, los!
    Wir erleichtern Ihnen den Weg in die Selbstständigkeit. Wir helfen Ihnen bei der Gewerbeanmeldung und nehmen Ihnen Behördengänge ab.
    Telefon 0631 3677-109

  • Sie wollen Grenzen überschreiten?
    Unsere EU- und Exportberatung berät und unterstützt Sie bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten.
    Telefon 06341 9664-15

  • Recht haben und Recht bekommen!
    Wir helfen Ihnen auf dem Weg durch den Paragrafendschungel.
    Telefon 0631 3677-127

  • Kreativen Köpfen wird geholfen!
    Wir beraten Sie bei der Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen und unterstützen Sie beim Anmelden und Verwerten von Patenten, Schutzrechten und Erfindungen. Wir informieren Sie zu Förderprogrammen, pflegen Kontakte zu Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
    Telefon 0631 3677-307

  • Versorgen und entsorgen
    Wir helfen Ihnen bei umwelttechnischen Problemen und bei der Umsetzung von betrieblichen Auflagen im Umweltschutz. Wir helfen Ihnen, Energie zu sparen und umweltfreundlich zu arbeiten. Das gilt auch bei Fragen zur Arbeitssicherheit.
    Telefon 0631 3677-108

  • Auf ins Handwerk!
    Zu Beginn und auch während der Ausbildung gibt es eine Menge Fragen. Unsere Ausbildungsberater stehen Betrieben, Lehrlingen und Eltern mit Rat und Tat zur Seite.
    Telefon 0631 3677-208

  • Sind Sie Einsteiger oder Aufsteiger?
    Mit unserem Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebot erhalten Sie und Ihre Mitarbeiter das notwendige Wissen zur optimalen Führung eines Betriebes. Wir informieren Sie über die speziell für das Handwerk konzipierten Lehrgänge.
    Telefon 0631 3677-366 

       

Die Interessenvertretung des Handwerks

  • Mitwirkung an Gesetzesinitiativen zur Schaffung handwerks- und mittelstandsgerechter Rahmenbedingungen.
  • Anhörung und Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und Gesetzesänderungen.
  • Vorschläge zur Stadt- und Landesentwicklung, Regionalplanung, Umweltpolitik, Bau- und Auftragsvergabepolitik.
  • Kontaktpflege zu Parlamenten, Parteien und Behörden.
  • Wirtschaftsbeobachtung und Erstellung von Statistiken und Konjunkturberichten.
  • Umfangreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk.
  • Vertretung der Interessen in allen das Handwerk berührenden Fragen.

Selbstverwaltungsaufgaben

  • Führung der Handwerksrolle und des Verzeichnisses der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe.
  • Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen.
  • Aufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften.
  • Regelung und Überwachung der Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz und der Handwerksordnung.
  • Führung des Verzeichnisses über die Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle).
  • Organisatorische Durchführung der Meisterprüfung.
  • Durchführung und Überwachung des Gesellenprüfungswesens.
  • Durchführung von Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen.
  • Einrichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerkern und deren Kunden.

Rechtsgrundlagen

Was Handwerk ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbständig ausüben zu dürfen, die Grundlagen der Berufsbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisationen des Handwerks sind im Wesentlichen im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) geregelt.

Danach gehört ein Gewerbe dann zum Handwerk, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in einer der Anlagen der Handwerksordnung aufgeführt ist. Man unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen Handwerken, zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben.

Auf eine exakte Definition des Handwerks hat der Gesetzgeber jedoch verzichtet und es auch nicht wie zum Beispiel in anderen europäischen Ländern auf bestimmte Betriebsgrößen festgelegt. Das Handwerk erhält dadurch Raum, sich an wirtschaftliche und technische Entwicklungen anzupassen.



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