Arbeitsschutz
Arbeitssicherheit
Eine gute Organisation im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit ist eine der Grundlagen für Wettbewerbsfähigkeit und langfristigen Erfolg von Handwerksunternehmen.
Hierzu gehören u.a. ein sicherer Maschinen- und Anlagenpark, gesundheitsoptimierte Arbeitsplätze und ausgewogene Belastungen am Arbeitsplatz, die Organisation der Ersten Hilfe, die Unterweisung der Mitarbeiter, Betriebsanweisungen sowie die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsbedingungen durch Gefährdungsbeurteilung.
Unfall- und Gesundheitsrisiken sind in kleinen Betrieben häufig höher als in Großunternehmen. Gerade kleine Unternehmen sind von unfall- oder krankheitsbedingtem Ausfall besonders stark betroffen. Fehlende Mitarbeiter können nur schwer ersetzt werden. Vorsorge spielt daher eine immer wichtigere Rolle in den Betrieben.
Die Handwerkskammer der Pfalz bietet Ihnen Unterstützung durch Beratung, rufen Sie uns an.
- Sicherheitstechnische / Arbeitsmedizinische Betreuung
- Gefährdungsbeurteilung
Umweltauflagen
Handwerksbetriebe werden zunehmend mit gesetzlichen Anforderungen aus dem Umweltbereich konfrontiert, die je nach Gewerk umfangreich ausfallen können.
Besonders betroffen sind erfahrungsgemäß die Bau- und Ausbaugewerke sowie das Kraftfahrzeuggewerbe - aber auch alle anderen Handwerksunternehmen, die Auflagen zur Abfall- und Abwasserentsorgung, Altlastenproblematik, zum Umgang mit Gefahrstoffen, zur Lagerung von Betriebsmitteln oder zur Luftreinhaltung erfüllen müssen.
Umweltschutz steht allerdings nicht nur für finanzielle und bürokratische Belastungen, sondern er eröffnet Handwerksbetrieben auch neue Marktchancen, wie der Bereich des energieeffizienten Bauens und Sanierens eindrucksvoll belegt.
Energieeffizienz im eigenen Unternehmen umzusetzen erfordert spezifisches Know-how; häufig können auch öffentliche Fördermöglichkeiten genutzt werden.
Für all die vorgenannten Themen bietet die Umweltberatung Unterstützung durch kostenfreie Beratung - auch vor Ort in Ihrem Betrieb.
Informationen und Neuigkeiten
Schulungspflicht beim Einsatz von Bauschäumen, Lacken und Klebstoffen bis zum 24. August 2023
Im Archiv finden Sie Veröffentlichungen der technischen Betriebsberatung zu Gesetzesentwürfen, die den Arbeits- und Umweltschutz betreffen.
Diese Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.