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Vorsteuerabzug: Vertrauensschutz für Bauherren durch Übergangsfrist

Der vorliegende Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 gewährt im Rahmen der Einschränkung eines vollen Vorsteuerabzugs bei gemischt-genutzten Gebäuden eine angemessene Übergangsfrist.
Betroffen sind private Unternehmer und Kommunen. Ohne diese Regelung wären viele aktuelle Bauprojekte akut gefährdet, so der Deutsche Steuerberaterverband (DStV).

Hintergrund ist die verpflichtende Umsetzung der europäischen Mehrwertsteuer-Richtlinie, die es ab 2011 nicht mehr erlaubt, bei der Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden die volle Umsatzsteuer zurückzuerlangen, soweit die Immobilie nicht gänzlich für umsatzsteuerpflichtige Zwecke verwendet wird. Allerdings erfolgt in diesen Fällen bereits nach derzeitiger Rechtslage eine Korrektur dieser Erstattung über einen Zeitraum von zehn Jahren.

Angesichts eines aktuellen Umsatzsteuersatzes von 19 Prozent brachte diese legale Gestaltung jedoch oftmals einen entscheidenden Liquiditätsvorteil, um Bauvorhaben überhaupt in die Tat umzusetzen. Gerade Kommunen, die ihre Immobilien auch fremd vermieten, profitieren hiervon ganz erheblich.

Diese schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen aufzeigend, wandte sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) mit der Eingabe S 3/2010 (www.dstv.de) an das Bundesfinanzministerium, um eine angemessene Übergangsfrist zu erreichen. Der Verband bezog sich dabei auch auf frühere Systemwechsel im Umsatzsteuerrecht, die billigerweise von praxisgrechten Übergangsfristen begleitet wurden.

Dem kam die Bundesregierung nunmehr nach, indem die neue Regelung des § 15 Abs. 1b UStG nicht auf Gebäude angewendet werden soll, deren Anschaffung oder Beginn der Herstellung vor dem 1. Januar 2011 liegt.

 

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V., Pressemitteilung PM 12/10 v. 27.5.2010 -
www.dstv.de/presse/pressemitteilungen/pm-12-10

online seit 16. Jun 2010, aktualisiert am 16. Jun 2010

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