Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2010
Das BMF hat die Abgabefristen für Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2010 mitgeteilt. So waren für das Kalenderjahr 2010 die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer bis zum 31.5.2011 abzugeben. Sofern die Erklärungen z.B. durch Steuerberater angefertigt werden, wird die Frist bis zum 31.12.2011 verlängert.
Hierzu: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 4. November 2011 über Steuererklärungsfristen.