Neuer Basiszinssatz seit 1. Juli 2014

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für die Berechnung von Verzugszinsen beträgt seit dem 1. Juli 2014 - 0,73 % und ist damit wieder negativ!

Befindet sich der Schuldner einer Geldschuld in Verzug, können ihm gemäß § 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet werden ( = zurzeit 7,27 %).

Sofern der Schuldner ein Verbraucher ist, beträgt der Verzugszinssatz laut § 288 Abs. 1 BGB für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
( = zurzeit 4,27 %).

Berechnet wird der geltende Basiszinssatz von der Deutschen Bundesbank, die den aktuellen Stand im Bundesanzeiger und auf der Homepage der Bundesbank jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli veröffentlicht.

Stand: Juli 2014