Vorsicht vor Auftragsvermittlern!

Immer mehr Auftragsvermittler versuchen Handwerksbetrieben ihre Dienstleistungen anzubieten.
Welche Leistungen bieten eigentlich Auftragsvermittler?
Regelmäßig sind die Vermittler nicht in der Lage Aufträge für einen Bauherrn oder Investor zu vergeben, sondern weisen nur auf einen Arbeitgeber hin, der einen Auftrag zu vergeben hat. Dies bedeutet, dass der Vermittler den Markt üblicherweise aus allgemein zugänglichen Quellen sondiert und den Handwerksbetrieb von der Möglichkeit zur Abgabe eines Angebotes an den potentiellen Auftraggeber unterrichtet. Unter Umständen ist noch die Abfrage von Leistungsverzeichnissen und die Weitergabe an den Handwerksbetrieb in der Leistung beinhaltet.
 

Rechtlich ist die Tätigkeit eines solchen Unternehmens mit der eines Maklers gleichzusetzen. Die vertragliche Leistung ist erfüllt, wenn der Kontakt zwischen dem potenziellen Auftraggeber und dem möglichen Auftragnehmer hergestellt worden ist.

Viele Handwerker erhoffen sich durch den Vertrag mit einem Vermittler mehr Chancen am Markt. Bei den üblicherweise zu erbringenden jährlichen Zahlungen an die Vermittler ab 2000 € aufwärts und einer Provision ab 2,5 % aus der Nettoauftragssumme für jeden "vermittelten" Auftrag sollten die Betriebe das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen kritisch hinterfragen.

Misstrauen sollte immer dann geweckt werden, wenn zur Eile bei dem Vertragsabschluss angehalten wird oder der Konkurrent in das Gespräch gebracht wird, mit dem dann der Vertrag geschlossen werden soll.
Sollte ein Betrieb erwägen einen Auftragsvermittler zu engagieren, ist es ratsam, sich vorher über diesen genauestens zu informieren, beispielsweise über Internet oder über Referenzen, die überprüfbar sind.