Bauerfeld Notfallmappe

03.09.2012Bevor der Ernstfall da ist

Handwerkskammer der Pfalz stellt ihren Betrieben Notfallmappe zur Verfügung 

in Handwerksbetrieben gibt es neben dem Chef oder der Chefin allzu oft niemanden, der spontan deren Vertretung übernehmen kann. Das wird leider viel zu spät erkannt: Nämlich erst dann, wenn ein Verkehrsunfall, ein Arbeitsunfall, ein Herzinfarkt oder eine notwendige Operation zu einem plötzlichen Ausfall des Betriebsinhabers führen. Der Ausfall des Firmenlenkers entwickelt sich dann schnell zum „Super-GAU“. Deshalb sollte es in jedem Handwerksunternehmen einen Notfallplan geben, damit der Betrieb im Fall der Fälle weiterlaufen kann. Die Betriebsberatung der Handwerkskammer der Pfalz hat zur Unterstützung ihrer Mitgliedsbetriebe eine Notfallmappe erstellt, die kostenlos angefordert werden kann. 

In diese Mappe können, so erläutert der Leiter der Abteilung Betriebsberatung und Gewerbeförderung, Bernd Bauerfeld, „alle notwendigen Informationen aufbewahrt werden, zu denen meistens nur der Chef Zugang hat, sowie die Kopien wichtiger privater und betrieblicher Dokumente“. Ein besonderes wichtiger Punkt ist nach seiner Einschätzung „die Bestimmung eines Stellvertreters oder vielleicht sogar des künftigen Betriebsnachfolgers“. Wird ein Handwerksbetrieb als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft mit mehreren Gesellschaftern geführt, so sei auch notwendig, zu prüfen, ob der aktuelle Gesellschaftsvertrag und erbrechtliche Regelungen (zum Beispiel das Testament) dem Notfall auch „standhalten“ und „der eigentliche Wille des Betriebsinhaber tatsächlich umgesetzt werden kann“. 

Die Notfallmappe besteht aus einer vom Ludwig-Fröhler-Institut in München erarbeiteten Checkliste und einem Register zum Ablegen der wichtigen Dokumentenkopien. Dazu gehören zum Beispiel die Regelung zur Übernahme wichtiger Zuständigkeiten und Betriebsabläufe sowie Nachweise und Informationen zu Rechtsanwalt, Steuerberater, Finanzamt, Bankverbindungen, Versicherungen und zu Mitgliedschaften bei Handwerkskammer, Innung, Sozialversicherung, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft. 

Die Notfallmappe, so erklärt Bauerfeld, ist so strukturiert, dass sie sich ohne großen Aufwand mit Verfahrensanweisungen, Dokumenten und Kopien füllen lässt. Genauso wichtig wie der Inhalt der Notfallmappe sei aber auch, „den vorgesehenen Vertretungspersonen die Existenz und den Aufbewahrungsort dieser Mappe mitzuteilen“. Und natürlich sollte die Notfallmappe „regelmäßig überprüft und aktualisiert werden“. Für den Leiter der Abteilung Betriebsberatung und Gewerbeförderung ist die Notfallmappe ein unverzichtbares Instrument zur Sicherung der betrieblichen Existenz. Gerade Handwerksbetriebe sollten „unbedingt Vorsorge treffen, damit ihr Betrieb in einer Notsituation weiter arbeiten kann, ohne in eine existenzielle Krise zu geraten“. Und zur Notfallmappe gehöre natürlich auch der kostenlose Service der Handwerkskammer, Handwerker bei der erstmaligen Anlage der Notfallmappe zu unterstützen. 

Nähere Informationen und einen zeitnahen Besprechungstermin erhalten Interessenten unter Tel.: 0631/3677-109.