Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen

Die Bundesregierung hat ein integriertes Energie- und Klimaprogramm entwickelt, um einen effizienteren Umgang mit Energie herbeizuführen und die Emissionen sogenannter Treibhausgase zu reduzieren. Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms ist die Verringerung des Energieverbrauchs in der Klima- und Kältetechnik. Im Rahmen der vielfältigen Maßnahmen wurde auch die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen erlassen.
Mit dieser Richtlinie werden energieeinsparende Investitionen bei bestehenden und bei neuen Anlagen gefördert.

Aktualität der Anforderungen
Bei der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen handelt es sich um ein neu entwickeltes Programm, das hinsichtlich der Anforderungen im Antragsverfahren noch Änderungen erfahren kann. Von daher wird dringend geraten vor der Antragstellung nochmals zu prüfen, ob ein neuer Stand der Antragsformulare und des Merkblattes gegeben sind und sich damit die Anforderungen geändert haben.

Ihr Ansprechpartner zum Thema "Gewerbliche Kälteanlagen" ist:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Klima-Kälte-Impulsprogramm
Frankfurter Straße 29 35
65760 Eschborn

Tel.: +49 6196 908 249
Fax: +49 6196 908 11550

Bitte geben Sie bei Anfragen die betreffenden Unternehmen an, damit die Auskunft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle später dem entsprechenden Antrag zugeordnet werden kann. Ohne Angabe des Unternehmens ist eine verbindliche Auskunft leider nicht möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de/bafa/de/energie/kaelteanlagen/index.html . Zur Kontaktaufnahme mit E-Mail benutzen Sie bitte die Möglichkeit unter dem Menü Kontakt.

Merkblatt zur Umsetzung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen


Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle