Antworten zum Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine feste Grenze, die in Zukunft nicht mehr unterschritten werden darf. Eine Übergangsregelung vereinfacht den Einstieg in den Mindestlohn für Branchen, deren Löhne unter dem Niveau von 8,50 Euro liegen. 

Aufgrund der vielen Anwendungsfragen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Fragen- und Antwortkatalog herausgegeben. Beispielhaft zu nennen sind hier etwa die veränderten Arbeitszeitaufzeichnungspflichten im Zuge der vom BMAS und dem Bundesministerium für Finanzen erlassenen Verordnungen sowie die Problematik des Umgangs mit einem verstetigten Monatseinkommen bei unterjährig unterschiedlich anfallender Anzahl von Monatsarbeitstagen. 

Diese und weitere Fragen mit ausführlicheren Informationen in einer PDF zusammengestellt: Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn