BAFA - Änderungen bei der Energiesparberatung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zum 1. Juli 2012 die Zuschüsse zur Vor-Ort-Beratung erhöht. So ist für die Beratung eines Einfamilienhauses der Zuschuss von 300 € auf 400 € erhöht worden, für Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohneinheiten) von 360 € auf 500 €. Eine Bonusförderung von Luftdichtigkeitsprüfungen dagegen ist nicht mehr vorgesehen.

Der Bewilligungszeitraum wurde von 3 Monate auf 6 Monate verlängert. In den 6 Monaten sind alle vom BAFA geforderten Unterlagen einzureichen, die zusätzliche Vorlagefrist entfällt.

Weitere Änderungen sind bei den Anforderungen an Beratungsberichte vorgenommen worden. In einem energetischen Sanierungskonzept ist aufzuzeigen, wie das Beratungsobjekt sowohl in einem Schritt als auch schrittweise auf den Standard eines
KfW-Effizienzhauses gebracht werden kann. Ein konkreter Maßnahmenfahrplan für eine sinnvolle stufenweise Sanierung mit förderfähigen Einzelstufen ist aufzustellen.

Die aktuelle Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung findet sich unter www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Suche nach Beratern:

Die BAFA-Liste wird zum 1. Juli eingestellt. Qualifizierte und unabhängige Berater für Vor-Ort-Beratungen, die Förderanträge beim BAFA stellen können, sind jetzt in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energieagentur (dena) unter: https://www.energie-effizienz-experten.de/expertensuche zu finden. Der Eintrag in die dena-Liste ist für die Berater kostenpflichtig.